11.12.2025 - 4.1 Errichtung eines Neubaus für eine Mensa an der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung eines Mensaneubaus an der Wunderschule mit einem Kostenvolumen in Höhe von 3.155.000 EUR.

 

Mittel sind bislang wie folgt im investiven Haushalt 2025 angemeldet worden:

 

Finanzstelle 330003010100524 – Wunderschule OGS-Förderrichtlinie

 

 HH 2025 HH 2026 HH 2027 HH 2028

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

190.000

 

 

 

 

Da zum Zeitpunkt der Anmeldung der Haushaltsjahre 2025 ff. die Kostenberechnung in Erstellung war und somit noch kein Ratsbeschluss vorlag, wurden vorerst nur die erwarteten Planungskosten für 2025 veranschlagt.

 

Die aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 3.155.000 EUR werden im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2026 ff. unter den entsprechenden Haushaltsansätzen (siehe Sachverhalt) angemeldet.

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Beratung

Frau Horn (SPD) möchte wissen, ab wann ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz besteht und wie der Ausbau der Ganztagsplätze vorangeht.

 

Herr Schmidt (Beigeordneter) erklärt, dass ein Anspruch auf einen Ganztagsplatz für alle Schüler*innen der ersten Klasse ab 01.08.2026 besteht und in Oberhausen wie bislang alle Bedarfe der Familien nach Ganztagsbetreuung gedeckt werden können. Im Rahmen des Qualitätszirkels Ganztag wird das Angebot mit den Trägern und Schulen stetig weiterentwickelt.

 

 

Der Schulausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.