08.12.2025 - 4 Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hau...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg teilt mit, dass gemäß § 57 Absatz 3 GO NRW der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreterinnen bzw. Vertreter des Ausschussvorsitzenden wählt. Ausschussvorsitzender ist kraft Gesetzes der Oberbürgermeister. Er stellt fest, dass in den vergangenen Wahlperioden den Bürgermeistern, die ebenfalls Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sind, die Stellvertretung im Vorsitz zugefallen ist. Er schlägt vor, in dieser Wahlperiode ebenso zu verfahren. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. OB Berg teilt mit, dass für die Stellvertretung des Vorsitzes folgender gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen SPD und CDU vorliegt.

 

1. Stellvertretung: Frau BMin Sonja Bongers

2. Stellvertretung: Herr BM Werner Nakot

Auf Nachfrage von OB Berg ergeben sich keine weiteren Wahlvorschläge. Er stellt fest, dass somit ein einheitlicher Wahlvorschlag vorliegt und lässt über diesen abstimmen.

 

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt als stellvertretende Vorsitzende:

 

1. Stellvertretung: Frau BMin Sonja Bongers

2. Stellvertretung: Herr BM Werner Nakot

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