26.11.2025 - 3 Bestellung des Schriftführers/ der Schriftführe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kompa erklärt, dass nach § 38 Absatz 3 der Gemeindeordnung die/der Leiter/in der Bezirksverwaltungsstelle oder seine/ihre Stellvertreter/in verpflichtet ist, an den Sitzungen der Bezirksvertretung teilzunehmen.

Stellvertretend für die Leiterin der Bezirksverwaltungsstellen Frau Joelina Huth, wurde bisher das Amt der Schriftführung durch Herrn Maik Stamm wahrgenommen.

Herr Kompa schlägt vor, dass Herr Stamm dies auch zukünftig tun sollte.

Er bittet um Handzeichen, wer für die Bestellung von Herrn Maik Stamm zum Schriftführer der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen stimmt.

Herr Maik Stamm wird einstimmig zum Schriftführer der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen bestellt.

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Beschluss

Der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt,

 

Herrn Maik Stamm als Schriftführer sowie Herrn Olaf Hinkemeyer und Herrn Niklas Müller als Stellvertreter und Frau Joelina Huth als Stellvertreterin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen zu bestellen.