17.11.2025 - 19 Besetzung der Mitglieder für den Gestaltungsbeirat
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Alice-Silvia Scheer
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
OB Berg gibt bekannt, dass es beim Gestaltungsbeirat um die Benennung von sechs nicht stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, die Nachbesetzung eines stimmberechtigten Mitglieds und die Berufung eines Fachberaters geht. Er beginnt mit der lfd. Nr.1., d.h. mit der Benennung der nicht stimmberechtigten Beiratsmitglieder aus dem Kreis der mit der Planung vertrauten Rats- oder Planungsausschussmitglieder. OB Berg teilt mit, dass für die sechs nicht stimmberechtigten Mitglieder sechs Vorschläge vorliegen, die er namentlich vorträgt. Darüber hinaus schlägt Stadtv. Karacelik Frau Hansen vor. Daraufhin hält OB Berg fest, dass es sich vorliegend nicht um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) gemäß § 50 Abs. 3 Satz. 2 ff. GO NRW in einem Wahlgang über die Listenvorschläge der Fraktionen und der Gruppe abzustimmen ist. Er hält fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben wurden:
Der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion hat 16 Stimmen, der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion hat ebenfalls 16 Stimmen und die Stimme des Oberbürgermeisters, der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion 12 Stimmen, der Wahlvorschlag der GRÜNEN x PARTEI Ratsfraktion sechs Stimmen und der Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion sieben Stimmen erhalten.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) ergibt sich bei sechs zu besetzenden Mandaten folgende Sitzverteilung: Auf den Vorschlag der CDU-Fraktion entfallen zwei, auf den Vorschlag der SPD-Fraktion ebenfalls zwei Sitze, auf den Vorschlag der AfD-Fraktion ein Sitz und auf den Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion ebenfalls ein Sitz.
Beschluss
Der Rat der Stadt – jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt unter der lfd. Nr 1. folgende Personen zu nicht stimmberechtigten Mitgliedern des Gestaltungsbeitrats:
1. Für die Dauer der Wahlperiode 2025 bis 2030 werden die sechs folgenden, möglichst mit Planung vertrauten Ratsmitglieder oder Mitglieder des Planungsausschusses als nicht stimmberechtigte Mitglieder des Gestaltungsbeirats der Stadt Oberhausen benannt:
1. Bandel, Frank
2. Osmann, Denis
3. Cordes, Hubert
4. Scherer, Axel
5. Mumm, Hartmut
6. Hansen, Heike
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – nimmt unter der lfd. Nr. 2. die Niederlegung der folgenden Mitgliedschaft zur Kenntnis:
2. Frau Prof. Karin Damrau ist ein stimmberechtigtes Mitglied im Sinne von Ziffer 5.1 Nr. 1 der Geschäftsordnung. Sie hat ihre Mitgliedschaft im Gestaltungsbeirat aus persönlichen Gründen zum 31.12.2025 niedergelegt. Der Rat nimmt dies zur Kenntnis und dankt Frau Prof. Damrau für ihr Engagement im Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen.
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt einstimmig folgender Nachbesetzung unter der lfd. Nr. 3. zu:
3. Frau Dominique Schiffer wird mit Wirkung ab dem 01.01.2026 als stimmberechtigtes Mitglied gemäß Ziffer. 5.1 Nr.1 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Oberhausen an Stelle von Frau Prof. Karin Damrau in den Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen berufen.
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt einstimmig der Berufung des folgenden stimmberechtigten Fachberaters unter der lfd. Nr. 4. zu:
4. Herr Daniel Dratz wird als stimmberechtigter lokaler Fachberater gemäß Ziffer 5.1 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Oberhausen für den Zeitraum vom 31.12.2025 bis zum 31.12.2026 in den Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen berufen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
248,5 kB
|
