17.11.2025 - 17 Wahl der Mitglieder des Naturschutzbeirates bei...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg merkt an, dass der bisher aus 16 Mitgliedern bestehende Beirat nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf in der Wahlzeit 2025/2030 aus lediglich 14 Mitgliedern bestehen wird.

Gewählt werden mithin 14 Damen und Herren aus den Vorschlagslisten der Vereine und Verbände gemäß Anlage 1 zu Mitgliedern und gemäß Anlage 2 zu stellvertretenden Mitgliedern des Naturschutzbeirats. Die Besetzung des Beirats mit den Mitgliedern (Beschlussvorschlag zu 1.) sowie den stellvertretenden Mitgliedern (Beschlussvorschlag zu 2.) des Naturschutzbeirats erfolgt nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG). Die Vorschrift entspricht dem Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW. OB Berg stellt fest, dass er unwidersprochen sämtliche Vorschläge, die für alle Ratsmitglieder sichtbar auf den Bildschirmen im Ratssaal erscheinen, als einheitlichen Wahlvorschlag werten kann und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig folgende Damen und Herren zu Mitgliedern des Naturschutzbeirats:

 

 

  1. Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030 aus den Vorschlagslisten der Vereine und Verbände folgende Personen zu Mitgliedern des Naturschutzbeirates:

 

- siehe Liste gemäß Anlage 1 –

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig folgende Damen und Herren zu stellvertretenden Mitgliedern des Naturschutzbeirats:

 

  1. Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030 aus den Vorschlagslisten der Vereine und Verbände folgende Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Naturschutzbeirates:

 

- siehe Liste gemäß Anlage 2 –

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000458&TOLFDNR=1014735&selfaction=print