17.11.2025 - 6 Wahl, Verpflichtung und Einführung der Stellver...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg stellt fest, dass der Rat der Stadt gemäß § 67 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit

§ 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen in der zurzeit gültigen Fassung aus seiner Mitte zwei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters wählt, die ihn im Verhinderungsfall bei der Einberufung und der Leitung der Ratssitzung und bei der Repräsentation vertreten.

Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache, geheim, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Als Wahlverfahren ist das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.

 

OB Berg liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vor, der Sonja Bongers an erster Stelle und Werner Nakot an zweiter Stelle vorsieht.

OB Berg stellt unwidersprochen fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt und dass eine Vorstellung der Bewerber nicht gewünscht wird.

OB Berg teilt mit, dass der digitale Stimmzettel mit dem gemeinsamen Listenvorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vorbereitet ist.

Er stellt darüber hinaus unwidersprochen fest, dass alle Ratsmitglieder ihr iPad zur heutigen Sitzung mitgebracht und mit einer Sichtschutzfolie ausgestattet haben. Er macht darauf aufmerksam, dass während des Wahlvorgangs niemand aufstehen oder gar seinen Platz verlassen darf.

Die Ratsmitglieder sowie der stimmberechtigte Oberbürgermeister stellen die mobile Wahlkabine auf. Dann eröffnet der Oberbürgermeister die Wahlhandlung.

Nachdem OB Berg unwidersprochen festgestellt hat, dass jedes Ratsmitglied einschließlich des stimmberechtigten Oberbürgermeisters von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat, bittet er um einen Moment Geduld für die Auszählung der Stimmen.

OB Berg teilt das Ergebnis der Wahl mit:

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Beschluss

Es sind 58 Stimmen abgegebenen worden, davon waren drei Stimmen ungültig, zehn Personen haben sich enthalten. Von den 55 gültigen Stimmen hat die gemeinsame Liste der Fraktionen von CDU und SPD insgesamt 45 Stimmen erhalten.

Diesem Wahlergebnis zufolge entfällt nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren die erste Höchstzahl (45) für das Amt des ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters auf die Kandidatin Sonja Bongers, die zweite Höchstzahl (22,5) für das Amt des zweiten Stellvertreters auf den Kandidaten Werner Nakot.

 

OB Berg stellt fest, dass damit:

- Frau Sonja Bongers zur ersten Stellvertreterin und Bürgermeisterin und

- Herr Werner Nakot zum zweiten Stellvertreter und Bürgermeister

gewählt worden ist.

 

Die Gewählten nehmen die Wahl an. OB Berg gratuliert der neuen Bürgermeisterin und dem Bürgermeister zur Wahl, wünscht ihnen viel Erfolg im neuen Amt, verpflichtet sie gemäß § 67 Absatz 3 GO NRW und führt sie somit in ihr Amt ein.

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Abstimmung

Wahl, Verpflichtung und Einführung der Stellvertreterinnen/ der Stellvertreter des Oberbürgermeisters (Geheim)
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