17.11.2025 - 5 Verpflichtung und Einführung von Ratsmitgliedern

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Beratung

OB Berg verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 67 Absatz 3 GO NRW und führt sie in ihr Amt ein. Die Ratsmitglieder bekräftigen ihre Verpflichtung durch Handzeichen oder Erheben von den Plätzen.

 

Anschließend wünscht OB Berg allen Ratsmitgliedern für die Ausübung ihres Amtes alles Gute und besten Erfolg.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000458&TOLFDNR=1014731&selfaction=print