17.11.2025 - 12 Bildung und Besetzung eines Wahlausschusses der...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg teilt mit, dass gem. § 2 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) der Oberbürgermeister Wahlleiter und damit der gesetzlich vorgesehene Vorsitzende des Wahlausschusses ist. Stellvertretender Wahlleiter ist seine Vertretung im Amt.

Hinzu gewählt werden gemäß § 2 Abs. 3 KWahlG NRW maximal 10 Beisitzer/innen sowie deren Stellvertreter/in; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig.

Im Hinblick auf das unterschiedliche Stimmrecht des Oberbürgermeisters schlägt OB Berg vor, abschnittweise vorzugehen und sich dabei an den lfd. Nummern des Beschlussvorschlages zu orientieren. Er beginnt mit der Abstimmung über den Beschlussvorschlag unter der lfd. Nr. 1. und fährt fort mit den Beschlussvorschlägen unter der lfd. Nr. 2. und 3.

Da § 2 Abs. 3 KWahlG NRW auf die entsprechende Anwendung der allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts verweist, erfolgt die Besetzung des Wahlausschusses unter der lfd. Nr. 3. in Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag. Die Listenvorschläge der Fraktionen und der Gruppe, die OB Berg verliest, sind für alle Ratsmitglieder auf den beiden Bildschirmen im Ratssaal sichtbar. Er stellt unwidersprochen fest, dass ihm ein einheitlicher Wahlvorschlag vorliegt und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt:

Der Rat der Stadt bildet einen Wahlausschuss im Sinne des § 2 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW) für die Kommunalwahlen (Wahlen der Mitglieder des Rates der Stadt und der Bezirksvertretungen sowie der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters) 2030, für die Wahl von Mitgliedern gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Bildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in Oberhausen 2030 sowie für die Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr 2030.

Sofern und soweit im Verlauf der Wahlperiode 2025 bis 2030 den kommunalen Wahlausschüssen in Nordrhein-Westfalen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zusätzliche Aufgaben übertragen werden, ist dieser Wahlausschuss für das Gebiet der Stadt Oberhausen hierfür ebenfalls zuständig.

 

Der Rat der Stadt – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt beschließt:

Der Wahlausschuss hat zehn Beisitzerinnen und Beisitzer sowie zehn stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer als persönliche Stellvertreter/innen.

 

Der Rat der Stadt – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet einstimmig folgende Damen und Herren als Beisitzerinnen und Beisitzer respektive deren persönliche Stellvertretung in den Wahlausschuss der Stadt Oberhausen:

 

  1. Der Rat der Stadt wählt

 

die folgenden Damen und Herren zu Beisitzerinnen und Beisitzern sowie eine gleiche Anzahl von persönlichen Stellvertreterinnen und Stellvertretern für den Wahlausschuss im Sinne des § 2 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes NRW für die Kommunalwahlen (Wahlen der Mitglieder des Rates der Stadt und der Bezirksvertretungen sowie der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters) 2030, für die Wahl von Mitgliedern gemäß § 27 Absatz 3 Satz 1 GO NRW zur Bildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in Oberhausen 2030 sowie für die Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr 2030:

 

Beisitzer/in:

Stellvertreter/in:

01. Dr. Jordan-Ecker, Ute

01. Cordes, Hubert

02. Look, Dietmar

02. Heitmann, Dagmar

03. Wilts, Silke

03. Schanz, Kevin

04. Benter, Christian

04. Nakot, Werner

05. Hausmann-Peters, Gundula

05. Thielen, Johannes

06. Osmann, Denis

06. Wolter, Marita

07. Noldus, Erich

07. Kempkes, Wolfgang

08. Mumm, Hartmut

08. Lange, Jörg

09. Prellwitz, Marijke

09. Schiller, Martina

10. Marx, Petra

10. Karacelik, Yusuf

 

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