17.11.2025 - 16 Bildung und Besetzung eines Seniorenbeirates fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Oliver Schroeder
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
Zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/18/0018 der Verwaltung ruft OB Berg mit der Drucksache A/18/0116 den Änderungsantrag der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion auf.
Frau Stadtv. Opitz begründet den Antrag. Es folgen Wortbeiträge von Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Girrullis, Beig. Motschull, der eine Festlegung von Begrifflichkeiten in einer Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat vorschlägt, und Stadtv. Prohl. Anschließend lässt OB Berg über den Änderungsantrag abstimmen. Das Abstimmungsergebnis ist unter dem Tagesordnungspunkt 16.1 hinterlegt.
Im weiteren Beratungsverlauf schlägt OB Berg vor, erneut abschnittweise vorzugehen und sich an den lfd. Nummern des Beschlussvorschlages zu orientieren. Er beginnt mit der Abstimmung über die lfd. Nr. 1. gefolgt von der lfd. Nr. 2. und 3. Bevor OB Berg mit der Abstimmung über die lfd. Nr. 3. beginnt, beantragt Stadtv. Benter, die Gruppe FOB-FDP mit einem Vorschlag für eine beratende Mitgliedschaft zu berücksichtigen. OB Berg lässt sodann zunächst unter der lfd. Nr. 3. über die vorgeschlagene Zahl der Beiratsmitglieder sowie der stellvertretenden Beiratsmitglieder (16) abstimmen.
Er weist unter der lfd. Nr. 4. darauf hin, dass ihm hinsichtlich der Besetzung des Seniorenbeirats insgesamt jeweils 16 Vorschläge für ordentliche und stellvertretende Beiratsmitgliedschaften sowie zwei Vorschläge für jeweils eine beratende und eine stellvertretende beratende Beiratsmitgliedschaft vorliegen. Er stellt unwidersprochen fest, dass er alle Vorschläge als einheitlichen Wahlvorschlag werten kann und lässt darüber abstimmen. Beig. Motschull beantwortet die Frage von Stadtv. Prohl, bevor OB Berg schließlich noch über die lfd. Nr. 5. beschließen lässt.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Rat der Stadt bildet für die Dauer seiner Wahlzeit 2025 bis 2030 einen Seniorenbeirat.
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Rat der Stadt beschließt:
Hinsichtlich der Zusammensetzung und der Befugnisse des Seniorenbeirats ist § 58 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), hinsichtlich seiner Besetzung § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden. Der Oberbürgermeister stimmt hierbei jeweils nicht mit.
Der Rat der Stadt – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Rat der Stadt beschließt:
Der Seniorenbeirat hat 16 Sitze; er hat ordentliche und stellvertretende Mitglieder. Für jedes ordentliche Mitglied wird ein/e persönliche/r Stellvertreter/in gewählt.
Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, den Sozialausschuss sowie ggf. den Rat der Stadt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu unterstützen, soweit die Belange von Seniorinnen und Senioren berührt sind.
Der Rat der Stadt – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig folgende Damen und Herren zu ordentlichen Mitgliedern respektive persönlichen Stellvertretern sowie beratenden Mitgliedern respektive deren Stellvertretern:
4. Der Rat der Stadt besetzt den Seniorenbeirat in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW wie folgt:
Ordentliches Mitglied Persönliche/r Stellvertreter/in
1. Heitmann, Dagmar Dr. Jordan-Ecker, Ute
2. Look, Dietmar Dr. Schröer-Tebbe, Jörg
3. Brodrick, Helmut Scherer, Axel
4. Dostatni, Norbert (Bgm) Eidam, Helmut (Bgm)
5. Wrobel, Hans-Günther (Bgm) Brennemann, Wilfried (Bgm)
6. Bennewa, Helmut Bohnes, Kirsten
7. Nakot, Werner Ingendoh, Holger
8. Wolter, Marita Peters, Detlef
9. Helmrich, Michael (Bgm) Bandel, Bärbel (Bgm)
10. Schepers, Hermann-Josef (Bgm) Dr. Jäschke, Georg (Bgm)
11. Wolff, Bruno Noldus, Erich
12. Burmeister, Jennifer (Bgm) Kempkes, Wolfgang
13. Braun, Klaus Dieter Mumm, Birgit
14. Klüsener, Rolf (Bgm) Tenbergen, Jens
15. Kamps, Thomas (Sprecher, Bgm) Hübers, Nico (Bgm)
16. Poppel, Desiree (Bgm) Wollny, Florian (Bgm)
Beratendes Mitglied
1. Koch, Lühr (Bgm) Müller, Norbert (Bgm)
2. Lütte, Ulrich Schnettler, Jennifer (Bgm)
5. Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – beschließt sodann:
Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende/n und mindestens eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Der/Die Vorsitzende des Seniorenbeirats vertritt die Stadt Oberhausen in den Mitgliederversammlungen der Landesseniorenvertretung NRW e. V. und in weiteren Sitzungen, Seminaren und Terminen der Landesseniorenvertretung NRW e. V., die der Erreichung seines satzungsmäßigen Zwecks dienen.
Die Fahrten zu den Veranstaltungen des Landesseniorenvertretung NRW e.V. sind Dienstreisen, die als genehmigt gelten, wenn sie dem Bereich 0-1/Stadtkanzlei spätestens zwei Wochen vor Antritt der jeweiligen Dienstreise in Textform unter Übersendung der Einladung angezeigt werden.
Die Haushaltsmittel dafür sind in der Haushaltsplanung 2026 ff. im Auftrag 810001010101 Ratsangelegenheiten im Sachkonto 542120 Aufw. ehrenamtl.Tät.-Fahrtkostenpausch. eingeplant.
Für das Verfahren des Seniorenbeirats gelten im Übrigen entsprechend die auf Ausschüsse anzuwendenden Bestimmungen der GO NRW sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.
Die Entschädigung für die Mitglieder des Seniorenbeirates richtet sich nach den
Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen bzw. der Entschädigungsverordnung NRW.
