17.11.2025 - 52 WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO); ...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

Der Aufsichtsrat der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen, von denen sieben Arbeitnehmervertreter/innen sind. Von den übrigen 14 Sitzen werden 8 durch die Stadt Oberhausen als alleinige Gesellschafterin der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG), davon einer nach § 113 GO NRW und 6 durch die private Gesellschafterin REMONDIS besetzt.

Das Besetzungsverfahren für die 7 Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Für das Mitglied nach § 113 Abs. 2 GO NRW richtet sich das Wahlverfahren nach

§ 50 Abs. 2 GO NRW. Zur Entsendung der sieben Vertreterinnen und Vertreter der STOAG in den Aufsichtsrat der WBO liegen insgesamt acht Vorschläge der Fraktionen vor, davon jeweils zwei von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion und jeweils ein Vorschlag von der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion und der LINKE.LISTE Fraktion. Damit kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, sodass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) offen abzustimmen ist. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

OB Berg trägt die Namen der vorgeschlagenen Personen vor und lässt zunächst über den Listenvorschlag der CDU-Fraktion, sodann über den Listenvorschlag der SPD-Fraktion anschließend über den der AfD-Fraktion und schließlich den GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion und der LINKE.LISTE Fraktion abstimmen. Er hält fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben werden: Auf den Vorschlag der CDU- Fraktion entfallen 16 Stimmen, auf den Vorschlag SPD-Fraktion 16 Stimmen und die Stimme des Oberbürgermeisters, auf den Vorschlag der AfD Fraktion entfallen 12 Stimmen, auf den Vorschlag der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion 6 Stimmen und auf den Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion 7 Stimmen.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) erhalten damit die Fraktionen von CDU, SPD jeweils zwei Sitze, die AfD-Fraktion, die GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion und die LINKE.LISTE Fraktion jeweils einen Sitz im Aufsichtsrat der WBO.

OB Berg lässt schließlich noch über die Entsendung einer Person als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet folgende, unter der lfd. Nr. 1 – 7 genannten Personen als Vertreter der STOAG in den Aufsichtsrat der WBO:

Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung

  1. Ingendoh, Holger
  2. Peters, Detlef
  3. Dr. Schröer-Tebbe, Jörg
  4. Sahin, Bülent
  5. Mumm, Hartmut
  6. Girrullis, Sebastian
  7. Laubenberg, Frank

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet einstimmig folgende Person gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW als Vertreter der STOAG in den Aufsichtsrat der WBO:

 

sowie

Jehn, Michael

  •           als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) -

als Vertreter/Vertreterinnen der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) in den Aufsichtsrat der WBO.

 

 

 

 

 

 

 

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