17.11.2025 - 28 Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR); hier: Entsend...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg weist darauf hin, dass es unter der lfd. Nr. 1) nach Ende der Wahlperiode des Rates und damit verbunden der Amtszeit der bisherigen Vertreter um deren Abberufung mit Wirkung zum 31.12.2025 durch konkludente Handlung geht, damit unter der lfd. Nr. 2) mit Beginn der neuen Wahlperiode Vertreter/innen respektive deren Stellvertretung aus der Mitte des neu gewählten Rates in die Verbandsversammlung des VRR entsandt werden können.  Dabei geht es um die Entsendung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Ratsmitglieds mit Wirkung zum 01.01.2026 sowie die Entsendung eines Mitglieds und stellv. Mitglieds nach § 113 Abs. 2 GO NRW. Es liegt ein Vorschlag der CDU-Fraktion für das ordentliche Mitglied und ein Vorschlag der SPD-Fraktion für das stellvertretende Mitglied sowie ein Vorschlag der Verwaltung für die Entsendung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds nach § 113 GO NRW vor. Auf Grundlage der spezialgesetzlichen Regelung in § 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit ist jeweils das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW anzuwenden.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt einstimmig der Abberufung der Mitglieder wie unter der lfd. Nr. 1) des Beschlussvorschlags beschrieben zu und entsendet ebenfalls einstimmig das folgende, unter der lfd. Nr. 2) genannte Mitglied, respektive stellvertretende Mitglied sowie das Mitglied, respektive stellvertretende Mitglied nach § 113 Abs. 2 GO NRW in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR:

 

 

1) Die bisher vom Rat der Stadt entsandten ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR werden mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2025 abberufen.

2) Der Rat der Stadt entsendet mit Wirkung ab dem 01.01.2026

als ordentliches Mitglied    als stellvertretendes Mitglied

 

Denis Osmann     Silke Wilts

 

sowie

Dr. Thomas Palotz    Ricarda Mauksch

- jeweils als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) -

als Vertreter/Vertreterinnen der Stadt Oberhausen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000458&TOLFDNR=1014712&selfaction=print