17.11.2025 - 32 Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk für die Städ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 32
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Margit Köhler
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
OB Berg gibt bekannt, dass in die Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk ein Vertreter/eine Vertreterin der Stadt Oberhausen entsandt wird. Eine Ratsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Gemäß § 62 Abs. Nr. 4 in Verbindung mit § 63 Abs. 1 LMG NRW erfolgt die Wahl durch den Rat der Stadt nach den Grundsätzen des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens. Weil entsprechend § 63 Abs. 4 Satz1 LMG NRW ebenso viele Frauen wie Männer benannt werden sollen und die Stadt Mülheim a. d. Ruhr in ihrer konstituierenden Ratssitzung Anfang November 2025 mit Herrn Dr. Rahin Benrazavi einen Mann gewählt hat, ist durch die Stadt Oberhausen eine Frau zu entsenden. Es liegt ein entsprechender Vorschlag der CDU-Fraktion vor. OB Berg stellt unwidersprochen fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt und lässt über den Vorschlag der CDU-Fraktion abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt einstimmig folgendem Entsendungsvorschlag der CDU-Fraktion zu:
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – beschließt: Frau Georgis Schmidt wird gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 4 des Landesmediengesetzes NRW (LMG NRW) für die Dauer der Wahlperiode des Rates mit sofortiger Wirkung als Vertreter/in der Stadt Oberhausen in die Veranstaltergemeinschaft entsandt.
