17.11.2025 - 23 Durchführung des Wettbewerbes Unternehmenswert:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Stefanie Nitschke
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
OB Berg merkt an, dass es vorliegend um die Entsendung von drei Ratsmitgliedern als ordentliche Mitglieder und drei Ratsmitgliedern als deren persönliche Stellvertreter in die Jury des Wettbewerbs Unternehmenswert: Familie geht. Bevor OB Berg mit der Wahl über die vorliegenden Wahlvorschläge fortfährt, lässt er über die lfd. Nr. 1. und 2. des Beschlussvorschlags abstimmen. Anschließend teilt er mit, dass insgesamt drei Vorschläge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion für die ordentliche und die stellvertretende Jurymitgliedschaft eingereicht worden sind und trägt die Namen vor. Stadtv. Karacelik schlägt zudem Frau Marx als ordentliches und Frau Hansen als stellvertretendes Mitglied vor. OB Berg stellt fest, dass es sich damit vorliegend nicht um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt, sodass in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz. 2 ff. GO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang über die Listenvorschläge der Fraktionen abzustimmen ist. Er teilt mit, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben worden sind:
Der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion hat 15 Stimmen, der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion hat ebenfalls 15 Stimmen und die Stimme des Oberbürgermeisters, der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion 12 Stimmen und der Wahlvorschlag der LINKE.LISTE Fraktion hat insgesamt 15 Stimmen erhalten. Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) ergibt sich bei 3 zu besetzenden Mandaten folgende Sitzverteilung: Auf den Vorschlag der CDU-Fraktion entfällt ein Sitz, auf den Vorschlag der SPD-Fraktion ein Sitz, auf den Vorschlag der AfD-Fraktion kein Sitz und auf den Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion ein Sitz.
Damit sind die unter der lfd. Nr. 3. aufgeführten Damen und Herren zu ordentlichen und stellvertretenden Jury-Mitgliedern des Wettbewerbs Unternehmenswert:Familie gewählt.
Schließlich lässt OB Berg noch über die lfd, Nr. 4. des Beschlussvorschlags abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die lfd. Nr. 1:
Der Rat der Stadt -jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- beschließt:
1.) Die Stadt Oberhausen führt alle zwei Jahre in Kooperation mit der OWT GmbH den Wettbewerb Unternehmenswert:Familie (Preisgeld: 1.000 Euro je Gewinner*in, gesamt 3.000 Euro) durch.
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die lfd. Nr. 2:
2. ) Die Jury setzt sich aus institutionellen Mitgliedern und Mitgliedern des Rates zusammen. Institutionelle Mitglieder sind:
- ein/e Vertreter/in aus der Wirtschaftsförderung – OWT
- ein/e r Vertreter/in aus dem Unternehmerverband
- ein/e Vertreter/in aus dem Kompetenzzentrum
- ein/e Vertreter/in der Regionalagentur MEO
- je ein/e Vertreter/in aus den Arbeitgeberorganisationen IHK und HWK
- ein/e Vertreter/in aus einer Arbeitnehmerorganisation des DGB
- ein/e Vertreter/in aus der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
- drei Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt Oberhausen
- ein/e Vertreter/in aus der Stadtverwaltung
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt unter der lfd. Nr 3. folgende Damen und Herren zu ordentlichen und stellvertretenden Jury-Mitgliedern des Wettbewerbs Unternehmenswert:Familie:
3.) Der Rat der Stadt bestellt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW seine folgenden drei Mitglieder als ordentliche Mitglieder des Wettbewerbs Unternehmenswert: Familie sowie seine folgenden drei weiteren Mitglieder als persönliche Stellvertretungen dieser ordentlichen Mitglieder für die Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030:
ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen
1. Boda, Frank Nakot, Werner
2. Horn, Denise Heitmann, Dagmar
3. Marx, Petra Hansen, Heike
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die lfd. Nr. 4:
4.) Ansprüche auf Verdienstausfall, Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung werden im Sinne des § 17 Abs. 9 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen ausgeschlossen.
