17.11.2025 - 46 OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 46
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Margit Köhler
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
Nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der OWT, so OB Berg, hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht. Davon werden 9 Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen und der Gruppe, zwei Mitglieder auf einen für den Rat nicht verbindlichen Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH (ENO) und mit dem Oberbürgermeister ein Vertreter der Verwaltung nach § 113 Abs. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der OWT gewählt. Der Aufsichtsrat der ENO hat in seiner Sitzung vom 18.09.2025 beschlossen, dem Rat der Stadt Frau Jutta Kruft-Lohrengel sowie Herrn Oliver Mebus zur Entsendung in den Aufsichtsrat der OWT vorzuschlagen.
Das Besetzungsverfahren für die 11 Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Für das Mitglied nach
§ 113 Abs. 2 GO NRW richtet sich das Verfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Aus dem Kreis der Fraktionen liegen für die neun Mitglieder insgesamt zehn Vorschläge vor, davon jeweils drei der CDU- und der SPD-Fraktion, zwei Vorschläge der AfD-Fraktion sowie jeweils ein Vorschlag der GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion.
OB Berg stellt fest, dass es sich damit vorliegend nicht um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt.
Frau Stadtv. Stehr beantragt, die Sitzung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zu unterbrechen. Daraufhin unterbricht OB Berg die Sitzung unwidersprochen um 18:50 Uhr und eröffnet sie wieder um 19 Uhr.
Stadtv. Karacelik teilt mit, dass er seinen Vorschlag für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der OWT zurückzieht. Nachdem die damit vorliegenden neun Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, AfD und GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion noch einmal verlesen worden sind, hält OB Berg unwidersprochen fest, dass es sich dabei um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt, und lässt über ihn abstimmen. Anschließend erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW die Abstimmung über die Entsendung des Mitglieds nach § 113 Abs. 2 GO NRW.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig folgende, unter der lfd. Nr. 1 – 11 genannten Personen als Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat der OWT:
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet mit sofortiger Wirkung
- Bischoff, Jörg
- Scherer, Axel
- Wilts, Silke
- Thielen, Johannes
- Tüzün, Saadettin
- Wischermann-Bruckschlegel, Ursula
- Kempkes, Wolfgang
- Burmeister, Kevin
- Prellwitz, Marijke
- Jutta Kruft-Lohrengel (auf Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO)
- Oliver Mebus (auf Vorschlag des Aufsichtsrates der ENO)
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig folgende Person als Mitglied nach § 113 Abs. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der OWT:
Sowie Herrn Oberbürgermeister Thorsten Berg
- als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) -
als Vertreter / Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der OWT.
