17.11.2025 - 45 LAH Luise-Albertz-Halle Oberhausen GmbH (LAH); ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 45
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Jürgen Robert Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
Der Aufsichtsrat der LAH besteht aus mit 7 Mitgliedern, ein Mitglied davon wird nach § 113 Abs. 2 GO NRW gewählt, teilt OB Berg mit.
Das Besetzungsverfahren für die sechs Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Für das Mitglied nach
§ 113 Abs. 2 GO NRW richtet sich das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Es liegen sechs Vorschläge der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen vor, davon jeweils zwei der CDU- und der SPD-Fraktion sowie ein Vorschlag von der AfD-Fraktion und ein Vorschlag von der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion.
Nachdem Wahlvorschläge der Fraktionen noch einmal verlesen und auf den beiden Bildschirmen im Ratssaal hinterlegt worden sind, hält OB Berg unwidersprochen fest, dass es sich dabei um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt, über den er daraufhin abstimmen lässt. Schließlich erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW die Abstimmung über das vorgeschlagene Mitglied nach § 113 Abs. 2 GO NRW.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig folgende, unter der lfd. Nr. 1 – 6 genannten Personen als Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat der LAH:
Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung
- Bongers, Sonja
- Prohl, Manuel
- Thielen, Johannes
- Cavallo, Nunzio
- Kempkes, Wolfgang
- Hoff, Marc
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig folgende Person als Mitglied nach § 113 Abs. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der LAH:
sowie
Thorsten Kunz-Aue
- als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) -
als Vertreter/Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der LAH.
