17.11.2025 - 41 GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Nied...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 41
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Marina Mizurko
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
OB Berg gibt bekannt, dass es unter der lfd. Nr. 1) um die Abberufung der bisherigen Mitglieder respektive stellvertretenden Mitglieder geht, damit unter der lfd. Nr. 2) durch den neu gewählten Rat zwei Vertreter/innen respektive persönliche Stellvertreter/innen sowie ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied nach § 113 GO NRW als Vertreter der STOAG in den Aufsichtsrat der GMVA entsandt werden können. Er macht darauf aufmerksam, dass die Entsendung entgegen der Formulierung in der Verwaltungsvorlage („mit sofortiger Wirkung“) erst zum 01.01.2026 erfolgen soll. Von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion ist jeweils ein Vorschlag für das ordentliche und stellvertretende Mitglied eingereicht worden. OB Berg trägt die Namen der vorgeschlagenen Personen vor, die zudem auf den beiden Bildschirmen im Ratssaal angezeigt werden und hält unwidersprochen fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt. Anschließend lässt OB Berg gemäß § 50 Abs. 4 in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW offen über die Vorschläge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion abstimmen, bevor er gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW zur Abstimmung über die Mitglieder gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW kommt. Schließlich lässt er über die lfd. Nr. 3 abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt – jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt einstimmig der Abberufung der bisherigen Mitglieder, respektive stellvertretenden Mitglieder unter der lfd. Nr. 1) zu und bestellt unter der lfd. Nr. 2) (2.1 und 2.2) folgende Personen zu Mitgliedern, respektive stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) in den Aufsichtsrat der GMVA:
1) Die bisher vom Rat der Stadt entsandten ordentlichen und persönlich stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der GMVA werden mit Wirkung vom 31.12.2025 abberufen.
2) Der Rat der Stadt entsendet zum 01.01.2026
als ordentliches Mitglied als persönliche/n Stellvertreter/in
- Janetzki, Maximilian Prohl, Manuel
- Bandel, Frank Ingendoh, Holger
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt einstimmig der Entsendung folgender Person als Mitglied gemäß § 113 GO NRW als Vertreter der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) in den Aufsichtsrat der GMVA zu:
sowie
Beig. Motschull, Frank Beig. Jehn, Michael
-als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) -
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt einstimmig der Entsendung folgender Person als stellvertretendes Mitglied gemäß § 113 GO NRW als Vertreter der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) in den Aufsichtsrat der GMVA zu:
als Vertreter/Vertreterinnen der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) in den Aufsichtsrat der GMVA.
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:
3) Der Rat der Stadt entsendet die oben genannten Personen befristet bis zum Ablauf der gegenwärtigen Wahlzeit des Rates der Stadt im Jahre 2030. Nach Ablauf der aktuellen Wahlzeit des Rates üben die Aufsichtsratsmitglieder ihr Aufsichtsratsmandat bis zur Entsendung von Nachfolgern/innen weiter aus, jedoch nicht über die höchstzulässige Amtszeit nach § 8 Abs. 4 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der GMVA hinaus.
