17.11.2025 - 39 Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 39
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Jürgen Robert Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
OB Berg weist darauf hin, dass für die verbleibende Amtszeit der beiden aus dem Aufsichtsrat der evo ausscheidenden Mitglieder, eines davon nach § 113 GO NRW, jeweils ein Nachfolger zu wählen ist und trägt die Vorschläge vor.
Er stellt unwidersprochen fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt.
Für das Benennungsverfahren unter der lfd. Nr. 1. kommt für beide Wahlen § 50 Abs. 2 GO NRW zur Anwendung. Im Anschluss an die Wahl lässt er über die lfd. Nr. 2. abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig unter der lfd, Nr. 1.(1.1.) folgende Personen zur Benennung als Vertreterin der STOAG und damit zur Wahl durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der evo:
- Der Rat der Stadt wählt
- Denise Horn
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig unter der lfd. Nr. 1.(1.2.) die als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vorgeschlagene Person zur Benennung als Vertreter der STOAG zur Wahl durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der evo:
-
Oberbürgermeister Thorsten Berg
- als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) -
zur Benennung als Vertreter / Vertreterinnen der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) und damit zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der evo für die verbleibende Amtszeit der aus dem Aufsichtsrat der evo ausscheidenden Mitglieder Frau Dr. Silke Jacobs und Herr Daniel Schranz.
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die lfd. Nr. 2.:
- Der Rat der Stadt beschließt:
Der / Die Vertreter(in) der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der STOAG wird angewiesen, den Geschäftsführer der STOAG anzuweisen, in der nächsten Hauptversammlung der evo die zu dem Beschlussvorschlag zu 1. gewählten Personen für den Aufsichtsrat vorzuschlagen.
