17.11.2025 - 47 Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH (EN...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
Reduzieren

Beratung

OB Berg weist darauf hin, dass es bei der Ziffer 1) um die Abberufung der entsandten Mitglieder geht, deren Zugehörigkeit zum Rat oder der Verwaltung für die Mitgliedschaft bestimmend war und somit beendet ist. Er lässt über die Ziffer 1) abstimmen, bevor der Rat der Stadt unter der Ziffer 2) mit sofortiger Wirkung vier neue Mitglieder für die restliche Amtszeit in den Aufsichtsrat der ENO entsendet.

Für die Entsendung der vier Nachfolger im Aufsichtsrat der ENO liegen vier Vorschläge vor, davon jeweils ein Vorschlag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion. Das Besetzungsverfahren für die vier Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Für die Entsendung des Vertreters der Verwaltung nach § 113 Abs. 2 GO NRW richtet sich das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

Nachdem OB Berg die vorliegenden Wahlvorschläge der genannten Fraktionen vorgetragen und die Verwaltung sie sichtbar für die Ratsmitglieder auf den beiden Bildschirmen im Ratssaal aufgetragen hat, hält er unwidersprochen fest, dass es sich um einen einheitlichen  Wahlvorschlag handelt, über den er daraufhin abstimmen lässt. Anschließend erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW die Abstimmung über die Entsendung des Mitglieds nach § 113 Abs. 2 GO NRW.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die lfd. Nr. 1.:

 

Der Rat der Stadt – jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – beschließt:

  1.       Folgende bisher vom Rat der Stadt entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der ENO werden mit sofortiger Wirkung abberufen:
    1.         Herr David Bletgen
    2.         Frau Sandra Gödderz
    3.         Frau Silke Jacobs
    4.         Herr Eugen Lenz sowie
    5.         Herr Daniel Schranz

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt unter der lfd. Nr. 2 einstimmig folgende, unter 1 – 4 genannten Personen als Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat der ENO:

  1. Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates
  1. Bandel, Frank
  2. Heitmann, Dagmar
  3. Kempkes, Wolfgang
  4. Marx, Petra

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt folgende Person als Mitglied nach § 113 Abs. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der ENO:

 

sowie

Herrn Oberbürgermeister Thorsten Berg

  •    als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bzw. 10 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz des Gesellschaftsvertrages -

 

als Vertreter / Vertreterinnen der Stadt in den Aufsichtsrat der ENO.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000458&TOLFDNR=1014701&selfaction=print