17.11.2025 - 24 Verleihung eines Inklusionspreises an Unternehm...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg gibt bekannt, dass es vorliegend um die Entsendung von drei Ratsmitgliedern als ordentliche Jurymitglieder und drei Ratsmitgliedern als deren persönliche Stellvertreter in die Jury zur Verleihung des Inklusionspreises an Oberhausener Unternehmen geht.  Bevor OB Berg zu den vorliegenden Wahlvorschlägen kommt, lässt er über die lfd. Nr. 1. und 2. des Beschlussvorschlags abstimmen. Anschließend teilt er mit, dass insgesamt drei Wahlvorschläge eingereicht worden sind. Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion haben jeweils ein Mitglied für die ordentliche und die stellvertretende Jurymitgliedschaft vorgeschlagen, deren Namen OB Berg dem Rat der Stadt zur Kenntnis gibt. Stadtv. Girrullis schlägt außerdem Herrn Grönke als ordentliches und Frau Opitz als stellvertretendes Mitglied vor. OB Berg stellt fest, dass es sich damit vorliegend nicht um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt, sodass in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz. 2 ff. GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang über die Listenvorschläge der Fraktionen abzustimmen ist.

Er stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben wurden:

Der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion hat 15 Stimmen, der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion hat ebenfalls 15 Stimmen und die Stimme des Oberbürgermeisters, der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion 12 Stimmen und der Wahlvorschlag der GRÜNEN x PARTEI Ratsfraktion insgesamt 15 Stimmen erhalten. Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) ergibt sich bei 3 zu besetzenden Mandaten folgende Sitzverteilung: Auf den Vorschlag der CDU-Fraktion entfällt ein Sitz, auf den Vorschlag der SPD-Fraktion ein Sitz, auf den Vorschlag der AfD-Fraktion kein Sitz und auf den Vorschlag der GRÜNEN x PARTEI Ratsfraktion ein Sitz. Damit sind die unter der lfd. Nr. 3. aufgeführten Damen und Herren zu ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern der Jury zur Verleihung des Inklusionspreises an Oberhausener Unternehmen gewählt. Schließlich lässt OB Berg noch über die lfd, Nr. 4. des Beschlussvorschlags abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die lfd. Nr. 1:

 

 

 Der Rat der Stadt - jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt:

 1.) Die Stadt Oberhausen verleiht jährlich in Kooperation mit der Agentur für Arbeit einen Inklusionspreis (Preisgeld: 1.000 Euro) an Unternehmen in Oberhausen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die lfd. Nr. 2:

 

2.) Die Jury setzt sich aus institutionellen Mitgliedern und Mitgliedern des Rates zusammen. Institutionelle Mitglieder sind:

  •           ein/e Vertreter/in der OWT
  •           je ein/e Vertreter/in aus den Arbeitgeberorganisationen IHK und HWK
  •           ein/e Vertreter/in aus einer Arbeitnehmerorganisation des DGB
  •           ein/e Vertreter/in des Unternehmerverbands
  •           ein/e Vertreter/in der Kreishandwerkerschaft Mülheim/Oberhausen
  •           ein/e Vertreter/in des Competentia – Kompetenzzentrums Frau und Beruf
  •           ein/e Vertreter/in der Regionalagentur MEO
  •           ein/e Vertreter/in aus der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
  •           zwei Vertreter/innen des Beirates für Menschen mit Behinderung (keine Ratsmitglieder)
  •           ein/e Vertreter/in der Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben
  •           ein/e Vertreter/in des Integrationsfachdienstes Oberhausen
  •           Geschäftsführung Jobcenter Oberhausen
  •           Geschäftsführung Agentur für Arbeit Oberhausen
  •           ein/e Vertreter/in aus der Stadtverwaltung

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt unter der lfd. Nr 3. folgende Damen und Herren zu ordentlichen und stellvertretenden Jury-Mitgliedern zur Verleihung des Inklusionspreises an Oberhausener Unternehmen:

 

3.) Der Rat der Stadt bestellt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW seine folgenden drei Mitglieder als ordentliche Mitglieder der Jury für den Inklusionspreis an Oberhausener Unternehmen sowie seine folgenden drei weiteren seiner Mitglieder als persönliche Stellvertretungen dieser ordentlichen Mitglieder für die Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030:

 

ordentliche Mitglieder    Stellvertreter/innen

 

1. Hausmann-Peters, Gundula  Bohnes, Kirsten

 

2. Kopp-Czech, Nicole   Hassa, Thomas

 

3. Grönke, Nico    Opitz, Stefanie

 

 Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die lfd. Nr. 4:

 

4.) Ansprüche auf Verdienstausfall, Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung werden im Sinne des § 17 Abs. 9 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen ausgeschlossen.

 

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