17.11.2025 - 27 Konferenzen der Ratsmitglieder beim Städtetag N...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg schlägt vor, auch hier abschnittweise vorzugehen und beginnt mit der Abstimmung über die lfd. Nr. 1 des Beschlussvorschlags, nachdem er unwidersprochen festgestellt hat, dass es keine Wortbeiträge gibt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die lfd. Nr. 1.:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Zur Bestellung von Ratsmitgliedern als Delegierte zur Teilnahme an den Konferenzen der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen wendet der Rat § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entsprechend an. Der Oberbürgermeister hat hierbei Stimmrecht.

 

Unter der lfd. Nr. 2. geht es um die Entsendung von drei Ratsmitgliedern zu den Konferenzen des Städtetages, so OB Berg. Dafür liegen insgesamt drei Vorschläge vor. Nachdem die Vorschläge der CDU-, SPD- und AfD-Fraktion verlesen worden sind, schlägt die LINKE.LISTE-Fraktion zudem Stadtv. Karacelik vor.

OB Berg stellt fest, dass ihm für die drei Sitze vier Vorschläge vorliegen und damit ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt. Also ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) offen abzustimmen.  Er lässt zunächst über den Listenvorschlag der SPD- Fraktion, sodann über den Listenvorschlag der CDU-Fraktion, anschließend über den der AfD-Fraktion und schließlich über den der LINKE.LISTE Fraktion abstimmen.

Er stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge Stimmen wie folgt abgegeben wurden:

Auf den Vorschlag der CDU- Fraktion entfallen 15 Stimmen, auf den Vorschlag SPD-Fraktion 15 Stimmen und die Stimme des Oberbürgermeisters, auf den Vorschlag der AfD Fraktion entfallen die 12 Stimmen der AfD-Fraktion und auf den Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion entfallen 15 Stimmen. Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) kommt damit den Fraktionen von CDU, SPD und LINKE.LISTE das Benennungsrecht für die Entsendung eines Delegierten zur Teilnahme an den Konferenzen der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW zu.

 

Der Rat der Stadt entsendet unter der lfd. Nr. 2. für die Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030 die folgenden Ratsmitglieder zur Teilnahme als Delegierte an den Konferenzen der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen:

 

2. Der Rat der Stadt entsendet für die Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030

 

1. Nakot, Werner

2. Wilts, Silke

3. Karacelik, Yusuf

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die lfd. Nr. 3.:

 

3. Im Falle der Verhinderung eines der zu 2. entsandten Mitglieder findet eine Stellvertretung statt, die sich nach den von den Fraktionen und Gruppen für die Stellvertretung in den Ausschüssen vorgelegten Listen richtet (vgl. Drucksache Nr. B/18/0001); die aus der Liste ersichtliche Reihenfolge bestimmt jeweils die Reihenfolge der Stellvertretung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000458&TOLFDNR=1014698&selfaction=print