17.11.2025 - 38 ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGm...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg informiert darüber, dass sich der Aufsichtsrat der ASO auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrags aus 17 Mitgliedern zusammensetzt, davon ein Mitglied nach § 113 GO NRW. Das Wahlverfahren für die Entsendung des Vertreters der Stadt nach § 113 GO NRW erfolgt in Anwendung des § 50 Abs. 2 GO NRW, das Besetzungsverfahren der übrigen Vertreterinnen und Vertreter erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Für die 16 Sitze liegen jeweils fünf Vorschläge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, vier Vorschläge der AfD-Fraktion, zwei Vorschläge der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion und ein Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion vor. Das sind insgesamt 17 Vorschläge. Damit kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, sodass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) offen abzustimmen ist.

OB Berg verweist auf die beiden Bildschirme im Ratssaal und trägt die Namen der vorgeschlagenen Personen vor. Anschließend lässt er zunächst über den Listenvorschlag der CDU-Fraktion, sodann über den Listenvorschlag der SPD-Fraktion anschließend über den der AfD-Fraktion sowie den der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion und schließlich über den Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion abstimmen. Er stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben

worden sind:

 

Auf den Vorschlag der CDU- Fraktion entfallen 17 Stimmen, auf den Vorschlag SPD-Fraktion 17 Stimmen sowie die Stimme des Oberbürgermeisters, auf den Vorschlag der AfD Fraktion entfallen 12 Stimmen, auf den Vorschlag der GRÜNE x PARTEI entfallen 6 Stimmen und auf den Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion 5 Stimmen.

 

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) kommt damit den Fraktionen

von CDU und SPD das Benennungsrecht für die Entsendung von fünf Mitgliedern zu, der AfD-Fraktion das Benennungsrecht für drei Mitglieder, der GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion für zwei und der LINKE.LISTE-Fraktion für ein Mitglied. OB Berg teilt mit, dass die Verwaltung als Vertreter nach § 113 GO NRW Herrn Beig.

Motschull vorschlägt. OB Berg lässt über den zuletztgenannten Vorschlag separat abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet folgende, unter der lfd. Nr. 1-16 genannten Personen als Mitglied in den Aufsichtsrat der ASO:

 

 

Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung

  1. Babic, Robert
  2. Bennewa, Helmut
  3. Bohnes, Kirsten,
  4. Domberger, Benedikt
  5. Westerhausen. Thomas
  6. Bongers, Sonja
  7. Horn, Denise
  8. Telli, Ercan
  9. Kopp-Czech, Nicole
  10. Korbar, Ulrike
  11. Lange, Jörg
  12. Mumm, Birgit
  13. Both, Jutta
  14. Girrullis, Sebastian
  15. Hübers, Nico
  16. Koch, Lühr

Sowie

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet einstimmig folgende Person als Vertreter der Stadt nach § 113 Abs. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der ASO:

Beig. Motschull, Frank

-als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) -

 

als Vertreter/Vertreterinnen der Stadt in den Aufsichtsrat der ASO.