17.11.2025 - 43 Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH (I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg berichtet, dass der Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bezirksregierung anzuzeigen ist und nach Bestätigung der Bezirksregierung vollzogen werden kann. Die Bezirksregierung hat mitgeteilt, dass keine Einwände gegen die Änderung des Gesellschaftervertrags bestehen und der Beschluss bestätigt wird.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt:

 

  1. Der Rat verzichtet gemäß § 1 Abs.7 S 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister vom 20.03.2023 auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

  1. Den in der als Anlage beigefügten Synopse (Spalte: „neuer Entwurf“) ausgewiesenen Änderungen des Gesellschaftsvertrags der IKF wird zugestimmt.

 

  1. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der IKF wird angewiesen, den zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der IKF erforderlichen Gesellschafterbeschluss zu fassen.
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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000458&TOLFDNR=1014691&selfaction=print