17.11.2025 - 7 Bildung und Besetzung von Ausschüssen des Rates...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg ruft die Drucksache B/18/0001 zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache A/18/0135, dem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion auf. Weil es dabei um einen Vorschlag zur Änderung der Ausschussgröße geht, erfolgt die Beratung unter dem Beschlussvorschlag 2. der genannten Drucksache.

OB Berg schlägt vor, abschnittsweise vorzugehen. Er beginnt unter dem Beschlussvorschlag 1. mit der Bildung der Ausschüsse und trägt die Namen der vorgeschlagenen Ausschüsse vor. Die Frage von Stadtv. Girrullis beantwortet Herr Detmers. Anschließend stellt OB Berg fest, dass es keine weiteren Vorschläge oder Fragen gibt und lässt über den Beschlussvorschlag 1. abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

1. Bildung der Ausschüsse

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – beschließt die Bildung folgender Ausschüsse:

1. Haupt- und Finanzausschuss

2. Rechnungsprüfungsausschuss

3. Wahlprüfungsausschuss

4. Gleichstellungsausschuss

5. Wirtschafts- und Ordnungsausschuss

6. Stadtplanungs- und Umweltausschuss

7. Kulturausschuss

8. Sozialausschuss

9. Schulausschuss

10. Sportausschuss

11. Betriebsausschuss SBO Servicebetriebe Oberhausen

 

Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Ausschüsse werden sich aus der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen („Zuständigkeitsordnung“) in ihrer in der heutigen Sitzung (Drucksachen-Nr. B/18/0004) zu beschließenden Fassung ergeben.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufgaben des Betriebsausschusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater Oberhausen“ gemäß § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Theater Oberhausen vom Kulturausschuss wahrgenommen werden.

 

2. Ausschussgröße

 

OB Berg macht darauf aufmerksam, dass an dieser Stelle der gemeinsame Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion mit der Drucksachen Nr. A/18/0135 zusammen mit dem Beschlussvorschlag unter 2. “Ausschussgröße” beraten wird. Stadtv. Benter begründet den Vorschlag der beiden Fraktionen, die Ausschussgröße von 17 auf 18 Sitze zu erhöhen. Es folgen Wortbeiträge von Frau Stadtv. Opitz und Stadtv. Osmann, bevor OB Berg zunächst über den Änderungsvorschlag in der Antragsdrucksache A/18/0135 und danach über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen lässt. Das Abstimmungsergebnis über die Drucksache A/18/0135 ist unter dem Tagesordnungspunkt 7.1 hinterlegt, Die Verwaltungsvorlage ist in der durch den Änderungsantrag geänderten Version beschlossen worden.

 

Die Ratsmitglieder – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – fassen mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion – folgenden geänderten Beschluss:

 

 

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des zu 1. Nr. 1 gebildeten Haupt- und Finanzausschusses wird auf 19 festgelegt, davon 18 Mitglieder, die durch den Rat der Stadt gewählt werden und der Oberbürgermeister als stimmberechtigter gesetzlicher Vorsitzender gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der zu 1. Nrn. 2 bis 10 gebildeten Ausschüsse wird auf 18 festgelegt.

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des zu 1. Nr. 11 gebildeten Betriebsausschusses wird auf 15 festgelegt, davon zehn Mitglieder, die durch den Rat der Stadt gewählt werden und fünf Beschäftigte des Eigenbetriebs (siehe auch Anlage 1).

Für jedes Ausschussmitglied kann eine persönliche Stellvertreterin/ ein persönlicher Stellvertreter gewählt werden.

Für den Fall der Verhinderung einer persönlichen Stellvertreterin/ eines persönlichen Stellvertreters kann eine weitere Stellvertretung über die von den Fraktionen und Gruppen vorzulegenden Listen bestimmt werden; die aus der Liste ersichtliche Reihenfolge bestimmt jeweils die Reihenfolge der weiteren Stellvertretung (siehe Anlage 3).

 

3. Besetzung der Ausschüsse

OB Berg informiert die Ratsmitglieder darüber, dass die Besetzung der Ausschüsse auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen kann: Entweder durch einen mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder gefassten Beschluss über einen einheitlichen Wahlvorschlag oder durch Abstimmung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW (Verhältniswahl in einem Wahlgang nach Hare/Niemeyer) über die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen. Die Fraktionen und Gruppen haben ihre Vorschläge für die Besetzung des jeweiligen Ausschusses hinsichtlich der ordentlichen Mitglieder, der persönlichen Stellvertreterinnen/Stellvertreter und der weiteren Stellvertretungsregelung nach Liste eingereicht. Die Benennung der ordentlichen Mitglieder und der persönlichen Stellvertreterinnen/Stellvertreter sind jeweils getrennt für jeden Ausschuss in ein Dokument überführt worden, sodass alle Ratsmitglieder die Besetzungsvorschläge per Ansicht auf den beiden Bildschirmen im Ratssaal nachvollziehen können. Während OB Berg die Namen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder eines jeden Ausschusses inklusive des Betriebsausschusses aus den Vorschlagslisten der Fraktionen und der Gruppe verliest, macht Stadtv. Karacelik auf einen personellen Änderungsvorschlag der LINKE.LISTE-Fraktion beim Wahlprüfungsausschuss aufmerksam. Die Änderung wird, für alle Beteiligten sichtbar, in das entsprechende Dokument übernommen.

 

OB Berg berichtet über den Eingang einer E-Mail des fraktionslosen Stadtverordneten Herrn Nico Grönke vom 11.11.2025, in der dieser mitgeteilt hat, dass er gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW von seinem Recht Gebrauch machen möchte, dem Schulausschuss und dem Jugendhilfeausschuss als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören.

 

Außerdem hat der fraktionslose Stadtverordnete Herr Bilal Kocan mit E-Mail vom 13.11.2025 bekundet, dass er gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW insgesamt drei Ausschüssen als Mitglied mit beratender Stimme angehören möchte: dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Stadtplanungs- und Umweltausschuss und dem Wirtschafts- und Ordnungsausschuss.

 

Der Gesetzgeber formuliert in § 58 Abs. 1 GO NRW, dass ein Ratsmitglied das Recht hat, mindestens einem Ausschuss als beratendes Mitglied anzugehören.

Der Rat der Stadt hat nun zunächst die Aufgabe, zu entscheiden, ob er dem weitergehenden Antrag von Herrn Kocan auf eine beratende Mitgliedschaft für drei Ausschüsse zustimmen möchte.

Stadtv. Benter und Stadtv. Prohl halten eine einheitliche Handhabung für den richtigen Weg und schlagen dem Rat vor, einer beratenden Mitgliedschaft der einzelnen Ratsmitglieder in maximal zwei Ausschüssen zuzustimmen.

Nach einem Wortbeitrag von Stadtv. Kempkes und Beig. Motschull lässt OB Berg zunächst über den Antrag von Herrn Kocan abstimmen, der eine beratende Mitgliedschaft in drei Ausschüssen beantragt hat.

 

Die Ratsmitglieder – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnen mit großer Mehrheit – mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion sowie bei Enthaltung der LINKE.LISTE Fraktion, der Gruppe FOB-FDP im Rat und der Stimme des fraktionslosen Stadtv. Grönke – eine beratende Mitgliedschaft von einzelnen Stadtverordneten in drei Ausschüssen ab.

 

Anschließend lässt OB Berg über den Änderungsantrag des Stadtv. Benter auf eine einheitliche Regelung für eine beratende Mitgliedschaft von fraktionslosen Stadtv. in zwei Ausschüssen abstimmen.

 

Die Ratsmitglieder – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmen einstimmig einer beratenden Mitgliedschaft von einzelnen Stadtv. in zwei Ausschüssen zu.

 

Damit, so OB Berg, wird Herr Grönke bei der Besetzung des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses berücksichtigt. Herr Kocan hat sich für den Haupt- und Finanzausschuss und den Stadtplanungs- und Umweltausschuss entschieden.

 

Schließlich stellt OB Berg unwidersprochen fest, dass er die einzelnen Besetzungsvorschläge für die unter dem Beschlussvorschlag 1. Bildung der Ausschüsse in der Drucksache B/18/0001 aufgelisteten Ausschüsse 1.-11. hinsichtlich der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder, der beratenden Mitgliedschaften im Schulausschuss und der beratenden Mitgliedschaften auf Antrag der beiden fraktionslosen Herren Stadtverordneten Grönke und Kocan nach dem soeben gefassten Ratsbeschluss sowie die weitere Stellvertretungsregelung der Fraktionen und Gruppe für den Fall der Verhinderung der/des persönlichen Stellvertreterin/ Stellvertreters als einheitlichen Wahlvorschlag werten kann.

 

Die Ratsmitglieder – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmen der Besetzung der im Beschlussvorschlag zu 1. genannten Ausschüsse zu, und zwar

nach Alternative 1:

im Sinne des § 50 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen („GO NRW“) durch einen einstimmig gefassten Beschluss über einen einheitlichen Wahlvorschlag für die Besetzung des betreffenden Ausschusses für die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder sowie über die weitere Stellvertretungsregelung nach der sich aus der den beigefügten Listen der Fraktionen und Gruppe für den Fall der Verhinderung der persönlichen Stellvertreterin/des persönlichen Stellvertreters ergebenden Reihenfolge inklusive der beratenden Mitgliedschaften im Schulausschuss und nach Beschlussfassung des Rates der Stadt über die Anträge der beiden fraktionslosen Herren Stadtverordneten Grönke und Kocan.

 

4. Verteilung der Ausschussvorsitze/stellv. Ausschussvorsitze

OB Berg gibt bekannt, dass ihm ein gemeinsames Schreiben der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion vorliegt, in dem die Fraktionen mitteilen, dass sie sich zum Zweck des gemeinsamen Zugriffs auf die Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze zusammengeschlossen haben. Den Fraktionsstärken gemäß werden im Zugriffsverfahren die Plätze 1 – 3, 5 – 7 sowie 9 und 10 beansprucht.

 

Daraufhin nimmt der Rat der Stadt zur Kenntnis, dass sich die Fraktionen nicht im Sinne des § 58 Abs. 5 Satz 1 GO NRW über die Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze geeinigt haben (Stichwort Einigungsverfahren).

 

Den einzelnen Fraktionen und/oder Fraktionszusammenschlüssen werden die Ausschussvorsitze gemäß § 58 Abs. 5 Satz 2 GO NRW in der sich nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren (Teilung der Mitgliederzahlen durch 1, 2, 3 usw.) ergebenden Reihenfolge zugeteilt.

Die Fraktionen und/oder Fraktionszusammenschlüsse benennen daraufhin die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen und benennen die Vorsitzenden gemäß § 58 Abs. 5 Satz 4 GO NRW (sog. Zugriffsverfahren).

Entsprechend – von vorn beginnend – ist hinsichtlich der stellv. Ausschussvorsitzen zu verfahren.

Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt der Oberbürgermeister, sodass das Zugriffsverfahren für 10 Ausschussvorsitze bzw. Stellvertretungen durchgeführt wird.

Den Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE x PARTEI und LINKE.LISTE gehören insgesamt 41 Stadtverordnete an, der AfD-Fraktion 13. Nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren fällt die erste Höchstzahl (41), die zweite Höchstzahl (20,5) und die dritte Höchstzahl (13,67) an die gemeinsame Liste von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion und LINKE.LISTE-Fraktion, die vierte Höchstzahl (13,0) an die AfD-Fraktion, die fünfte (8,20), sechste (6,83) und siebte Höchstzahl (5,86) wiederum an die gemeinsame Liste, die achte (6,5) an die AfD-Fraktion und schließlich die neunte (5,86) und zehnte Höchstzahl (5,13) erneut an die gemeinsame Liste.

 

Gleiches gilt für die Verteilung der stellv. Ausschussvorsitze, die ebenfalls in der genannten Reihenfolge an den Zusammenschluss von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion und LINKE.LISTE-Fraktion bzw. die AfD-Fraktion vergeben werden.

 

Die Fraktionen benennen damit die Ausschutzvorsitzenden und die stellvertretenden Ausschussvorsitze. Den Hinweis von Stadtv. Noldus nimmt der Rat der Stadt zur Kenntnis.

 

Benennung Ausschussvorsitz

OB Berg bittet sodann die Fraktionen nacheinander um Benennung der Ausschüsse und Ausschussvorsitzenden, deren Vorsitz sie beanspruchen:

Zugriff 1 Wirtschafts- und Ordnungsausschuss: Werner Nakot

Zugriff 2 Kulturausschuss: Axel Scherer

Zugriff 3 Sportausschuss: Robert Babic

Zugriff 4 Sozialausschuss: Erich Noldus

Zugriff 5 Stadtplanungs- und Umweltausschuss: Dr. Jörg Schröer-Tebbe

Zugriff 6 Betriebsausschuss SBO: Simone-Tatjana Stehr

Zugriff 7 Gleichstellungsausschuss: Stefanie Opitz

Zugriff 8 Rechnungsprüfungsausschuss: Jörg Lange

Zugriff 9 Schulausschuss: Dagmar Heitmann

Zugriff 10 Wahlprüfungsausschuss: Johannes Thielen

 

Nun bittet OB Berg die Fraktionen nacheinander um Benennung der Ausschüsse und Ausschussvorsitzenden, deren stellvertretenden Vorsitz sie beanspruchen:

Zugriff 1 Wirtschafts- und Ordnungsausschuss: Helmut Brodrick

Zugriff 2 Kulturausschuss: Frank Boda

Zugriff 3 Sportausschuss: Maximilian Janetzki

Zugriff 4 Schulausschuss: Jörg Lange

Zugriff 5 Stadtplanungs- und Umweltausschuss: Frank Bandel

Zugriff 6 Sozialausschuss: Sonja Bongers

Zugriff 7 Rechnungsprüfungsausschuss: Sebastian Girrullis

Zugriff 8 Wahlprüfungsausschuss: Erich Noldus

Zugriff 9 Gleichstellungsausschuss: Detlef Peters

Zugriff 10 Betriebsausschuss SBO: Hubert Cordes

 

Nachdem Stadtv. Karacelik das Bürgermitglied Herrn Lühr Koch als stellvertretenden Vorsitzenden für den Betriebsausschuss SBO vorgeschlagen hat, meldet Beig. Motschull Bedenken an. Ausschussvorsitzender kann nur ein dem Ausschuss angehörendes stimmberechtigtes Ratsmitglied sein. Stadtv. Prohl schlägt daraufhin Herrn Hubert Cordes vor.

 

5. Ältestenrat

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von der auf der Grundlage von § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vorgesehenen Besetzung des Ältestenrates.

 

Der Rat der Stadt hat Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

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