17.11.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

Frau Stadtv. Wolter als das Mitglied, welches im Sinne des § 65 Abs. 3 GO NRW dem Rat am längsten angehört, eröffnet die erste Sitzung des neu gewählten Rates in der Wahlperiode 2025/2030 und begrüßt die im Ratssaal anwesenden Gäste, den Vertreter der örtlichen Medien sowie alle Zuhörerinnen und Zuhörer, die online zugeschaltet sind und via Livestream die Ratssitzung mitverfolgen. Vor allem aber geht ihr Gruß an die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mitglieder dieses neuen Rates.

Frau Stadtv. Wolter macht darauf aufmerksam, dass ein Fotograf der WAZ im Laufe der Sitzung Bildaufnahmen fertigt. Sie informiert darüber, dass aufgrund der besonderen formalen Anforderungen an die Durchführung der konstituierenden Sitzung des Rates der Leiter des Bereichs Recht, Herr Düllmann und mit ihm die Herren Lotz, Detmers und Brenger von der Stadtkanzlei als Gäste an der Ratssitzung teilnehmen. Sie stellt das Einverständnis der Ratsmitglieder fest.

 

Frau Stadtv. Wolter teilt mit, dass die Stadtv. Frau Both für die heutige Ratssitzung entschuldigt ist.

 

Anwesend sind zu Beginn der Sitzung demnach 57 Mitglieder des Rates und der Oberbürgermeister. Der Rat ist beschlussfähig.

 

In der vergangenen Sitzung des Ältestenrates hat es eine Verständigung über die Sitzordnung gegeben. Frau Stadtv. Wolter stellt fest, dass die Ratsmitglieder mit dem Vorschlag einverstanden sind.

In der genannten Sitzung des Ältestenrates sind die Mitglieder darüber informiert worden, dass sich zum 01.11.2025 die Gruppe BOB-FDP im Rat der Stadt Oberhausen gegründet hat. Diese hat nun mitgeteilt, dass sich der Name der Gruppe geändert hat. Die Gruppe nennt sich nunmehr „FOP-FDP im Rat der Stadt Oberhausen“. Zu den Mitgliedern der Gruppe gehören Herr Lütte als Gruppenvorsitzender und Herr Hoff als Geschäftsführer. FOB steht im Übrigen nach Mitteilung eines Gruppenmitglieds für „Freie Oberhausener Bürger“.

Weiterhin informiert Frau Stadtv. Wolter den Rat der Stadt darüber, dass sich die grüne Ratsfraktion mit dem Beitritt des Stadtverordneten Hajo Sommers um ein Mitglied vergrößert hat. Die nunmehr sechs-köpfige Ratsfraktion hat sich am 10.11.2025 unter dem Namen „GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion Oberhausen“ ein Statut gegeben und dies im Konstituierungsprotokoll vom 11.11.2025 bestätigt.

 

Frau Stadtv. Wolter gibt bekannt, dass die Einladung dem Rat der Stadt am 07.11.2025 form- und fristgerecht zugeleitet worden ist.

 

Am 12.11.2025 hat die GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion mit der Drucksache A/18/0116 einen Änderungsantrag zur Drucksache B/18/0018 und damit der Bildung und Besetzung des Seniorenbeirats eingereicht. Frau Stadtv. Wolter schlägt eine Beratung unter dem Tagesordnungspunkt 16.1 vor.

 

Mit E-Mail vom 11.11.2025 und 13.11.2025 haben der fraktionslose Stadtverordnete Herr Nico Grönke und der fraktionslose Stadtverordnete Herr Bilal Kocan dem Oberbürgermeister mitgeteilt, dass sie gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW zwei bzw. drei Ausschüssen als Mitglied mit beratender Stimme angehören möchten. Frau Stadtv. Wolter schlägt eine gemeinsame Beratung mit dem Beschlussvorschlag 3. der Drucksache B/18/0001 unter dem Tagesordnungspunkt 7 und damit der Bildung und Besetzung der Ausschüsse des Rates vor.

 

Am 17.11.2025 ist mit der Drucksache A/18/0135 ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag 2. der Drucksache B/18/0001 und damit der Ausschussgröße eingegangen. Frau Stadtv. Wolter schlägt eine Beratung unter dem Tagesordnungspunkt 7.1 vor.

 

Schließlich ist am 17.11.2025 mit der Drucksache A/18/0136 noch ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion zur Drucksache B/18/0003/Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen eingegangen. Hier schlägt Frau Stadtv. Wolter dem Rat der Stadt eine Beratung unter dem Tagesordnungspunkt 9.1 vor.

 

Frau Stadtv. Wolter weist darauf hin, dass die Zuständigkeitsordnung in der zurzeit gültigen Fassung für einige Vorlagen eine Vorberatung vorsieht. Auf diese kann der Rat gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung in begründeten Fällen verzichten. Sie stellt fest, dass vor der konstituierenden Sitzung des Rates naturgemäß keine Ausschusssitzung stattfinden konnte und daher eine Vorberatung von Vorlagen nicht möglich war.

 

Frau Stadtv. Wolter erinnert daran, dass der Rat der Stadt in der vorletzten Ratssitzung der alten Wahlperiode 2020 - 2025 am 29.09.2025 auf Grundlage der aktuellen Änderungen in der Gemeindeordnung NRW im Juli dieses Jahres § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, der sich mit dem Thema „Abstimmung und Beschlusskontrolle" beschäftigt, angepasst hat. Mit Ausnahme der Wahl der Landschaftsversammlung Rheinland können daraufhin geheime Wahlen, wie beispielsweise die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters, digital mittels des zertifizierten Abstimmungstools von ALLRIS durchgeführt werden. Vorsorglich nutzt Frau Stadtv. Wolter an dieser Stelle die Gelegenheit, darauf aufmerksam zu machen, dass nach jeder digitalen Abstimmung das Speichern nicht vergessen werden darf. Andernfalls wird die abgegebene Stimme im Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt und ins Leere laufen.

 

Frau Stadtv. Wolter stellt fest, dass der Rat der Stadt den Hinweis zur Kenntnis genommen hat, und dass es im Anschluss an einen Wortbeitrag von Stadtv. Karacelik keine Anregungen oder Einwendungen zur Tagesordnung gibt.

 

Schließlich stellt Frau Stadtv. Wolter fest, dass Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ vom 11.11.2025 sowie im Ratsinformationsdienst ALLRIS öffentlich bekannt gemacht worden sind.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung macht Frau Stadtv. Wolter darauf aufmerksam, dass für das Entscheidungsgremium „Jury der Smart-City-Maßnahme Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“ der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16.12.2024 bis zum Ende der Förderlaufzeit im Dezember 2027 drei seiner Mitglieder als ordentliche Mitglieder und drei weitere Mitglieder als persönliche Stellvertretungen bestellt hat.

Weil die Dauer der Mitgliedschaft in der Jury nicht auf die Dauer der Wahlperiode des Rates begrenzt ist, macht das Ausscheiden der Herren Lenz und Heinzen aus dem Rat der Stadt und damit aus der Jury jeweils eine Nachbesetzung erforderlich. Dabei kommt die ab dem 01.11.2025 geltende Fassung des § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur entsprechenden Anwendung. Die Erstellung einer Drucksache und eine Nachwahl durch den Rat ist danach nicht mehr vorgesehen. Vielmehr bestimmt § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW in der aktuellen Fassung, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens einer Person aus einem Ausschuss (hier: aus der Jury) die Fraktion oder Gruppe, der die betreffende Person angehört hat, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger bestimmt.

 

Die CDU-Fraktion hat Herrn Robert Babic als Nachfolger für Herrn Lenz benannt.

Die GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion hat Herrn Tim Dobnik als Nachfolger für Herrn Heinzen benannt.

Frau Stadtv. Wolter stellt fest, dass der Rat der Stadt diese Nachbesetzungen zur Kenntnis genommen hat.