29.09.2025 - 13 Schulentwicklungsplanung Stadt Oberhausen 2025-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

OB Schranz ruft die Drucksache B/17/7052 der Verwaltung zur gemeinsamen Beratung mit den zahlreichen Änderungsanträgen auf. Dazu gehören:

- die Änderungsantragsdrucksache A/17/7122 der SPD-Fraktion unter dem TOP 13.1,

- die Änderungsantragsdrucksache A/17/7122-01 der Fraktion DIE GRÜNEN unter dem TOP 13.1.1,

- die Änderungsantragsdrucksache A/17/7138 der LINKE.LISTE-Fraktion unter dem TOP 13.1.2 sowie

- die Änderungsantragsdrucksache A/17/7146 der CDU-Fraktion, die Drucksache unter dem TOP 13.2.

 

Außerdem ruft er an dieser Stelle die Antragsdrucksachen A/17/7005, A/17/7006, A/17/7008 und A/17/7009 der LINKE.LISTE-Fraktion mit den dazu gehörigen Änderungsantragsdrucksachen der SPD-Fraktion A/17/7008-01 und A/17/7009-01 sowie die Änderungsantragsdrucksache A/17/7145 der CDU-Fraktion unter dem Tagesordnungspunkt 13.3 – 13.6.2 (vormals 27.1 – 27.4.2) zur gemeinsamen Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 13 (13 – 13.1.2) und damit der Schulentwicklungsplanung 2025 – 2035 auf.

 

OB Schranz merkt an, dass sich mit dem Eingang der Änderungsantragsdrucksache A/17/7138 der LINKE.LISTE-Fraktion die Frage stellt, wie mit den Inhalten der Anträge A/17/7005 sowie A/17/7006 und A/17/7008 unter den Tagesordnungspunkten 13.3-13.5.1 neu (27.1–27.3 alt) umgegangen werden soll, denn diese finden sich zu großen Teilen in der Drucksache A/17/7138 der LINKE.LISTE wieder.

Lediglich die Drucksache und A/17/7009 unter dem TOP 13.6 neu (27.4 alt) mit den dazu gehörigen Änderungsanträgen der SPD-Fraktion A/17/7009-01 (TOP 13.6.1 neu, 27.4.1 alt) sowie der CDU-Fraktion A/17/7145 (TOP 13.6.2 neu, 27.4.2 alt) werden nicht von dem Änderungsantrag A/17/7138 der LINKE.LISTE-Fraktion unter dem TOP 13.1.2 erfasst.

 

Demnach stellt sich die Frage, ob der Antragsteller dennoch alle Anträge aufrechterhalten möchte oder ob er die Anträge unter dem TOP 13.3-13.5 neu (27.1 – 27.3 alt) zurückzieht.

Zieht er sie zurück, geht der Änderungsantrag der SPD-Fraktion unter dem Tagesordnungspunkt 13.5.1 neu (27.3.1 alt) auf.

 

Die Verwaltungsvorlage zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Oberhausen 2025 - 2035 und die Anträge der LINKE.LISTE-Fraktion sind zu Beginn der Sonderratssitzung am 01.09.2025 auf Antrag der CDU-Fraktion von der Tagesordnung abgesetzt und an den Schulausschuss am 11.09.2025 zur Vorberatung verwiesen worden.

 

In der Sitzung des Schulausschusses sind die Drucksache B/17/7052 der Verwaltung, die Anträge A/17/7005, A/17/7006, A/17/7008 und A/17/7009 der LINKE.LISTE-Fraktion und die beiden dazu eingegangenen Änderungsantragsdrucksachen der SPD-Fraktion A/17/7008-01 sowie A/17/7009-01 ohne Votum vorberaten worden.

 

Die beiden Änderungsanträge A/17/7122 der SPD-Fraktion und A/17/7122-01 der Fraktion DIE GRÜNEN lagen erstmalig in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung vor und sind dort gemeinsam mit allen weiteren Drucksachen zur Schulentwicklungsplanung ohne Votum vorberaten worden.

Die Änderungsanträge der CDU-Fraktion sind heute eingegangen.

OB Schranz schlägt dem Rat der Stadt vor, erst in die Debatte einzusteigen und anschließend in sinnvoller Reihenfolge über die Anträge und Änderungsanträge abzustimmen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Opitz, Frau Stadtv Hausmann-Peters, Frau Stadtv. Marx, Frau Stadtv. Horn, bevor Beig. Schmidt die Frage von Stadtv. Hoff beantwortet und anschließend auf die Anmerkungen von Stadtv. Bruckhoff eingeht. Schließlich folgen weitere Wortbeiträge von Stadtv. Benter, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Krey und Frau Stadtv. Gödderz.

Nachdem OB Schranz festgestellt hat, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schlägt er eine Abstimmung in zwei Blöcken vor. Der erste Block hat als Grundlage die Verwaltungsvorlage und die Vorschläge, die dazu eingegangen sind; der zweite Block betrifft das Thema „Schulentwicklungsplanung für die Folgejahre“.

 

Er beginnt mit der Antragsdrucksache A/17/7138 der LINKE.LISTE-Fraktion zur Wiederinbetriebnahme der Osterfelder Heideschule zum Schuljahr 2027/2028 unter einer neuen Ziffer 1. der Verwaltungsvorlage.

 

Der Rat der Stadt lehnt mit großer Mehrheit, mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat und der Gruppe BOB im Rat den Änderungsvorschlag unter der Ziffer 1. der Drucksache A/17/7138 der LINKE.LISTE-Fraktion ab.

 

Mit dem Einverständnis des Antragstellers stellt OB Schranz fest, dass sich der Formulierungsvorschlag aus dem Antrag A/17/7008 (TOP 13.5 neu) damit erledigt hat.

 

Anschließend lässt OB Schranz über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, die Drucksache A/17/7008-01 zur Inbetriebnahme des Standortes Osterfelder Heideschule für schulische Zwecke, abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit Mehrheit – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der LINKE.LISTE Fraktion – folgenden Beschluss über den Änderungsantrag A/17/7008-01 der SPD-Fraktion:

 

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, damit der Standort Osterfelder Heideschule wieder für schulische Zwecke in Betrieb genommen werden kann.

 

Unter Zugrundelegung der Verwaltungsvorlage ruft OB Schranz im weiteren Abstimmungsverlauf in der vorgesehenen Reihenfolge der laufend nummerierten Beschlussvorschläge die dazu gehörigen Änderungsvorschläge auf. Er lässt sodann zunächst über den weitestgehenden Vorschlag und danach über den weniger weitgehenden Vorschlag abstimmen usw. Aufgrund der Beschlussfassung über die Inbetriebnahme des Standortes Osterfelder Heideschule wird dieser Beschluss zur neuen Ziffer 1. der Verwaltungsvorlage. Die nachfolgenden Beschlussvorschläge unter den Ziffern 1. bis 8. der Drucksache B/17/7052 verschieben sich entsprechend.

 

OB Schranz ruft sodann die Ziffer 2. (ursprüngliche Ziffer 1.) der Verwaltungsvorlage B/17/7052 zur Brüder-Grimm-Schule und der Schule am Siedlerweg auf. Er macht darauf aufmerksam, dass der Antrag A/17/7138 der LINKE-LISTE Fraktion unter der Ziffer 2. dazu einen Änderungsvorschlag enthält, der die Schule am Siedlerweg nicht einbezieht.

Er lässt zuerst über den Änderungsvorschlag der LINKE-LISTE Fraktion unter der Ziffer 2. der Drucksache A/17/7138 abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit großer Mehrheit, mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat und der Gruppe BOB im Rat die Ziffer 2. des Beschlussvorschlags aus dem Änderungsantrag A/17/7138 der LINKE.LISTE Fraktion ab.

 

Für Frau Stadtv. Opitz fehlt aufgrund der Menge der Anträge die Transparenz, wer was beantragt hat und welcher Vorschlag am Ende eine Mehrheit bekommt. Das veranlasst Stadtv. Bruckhoff, die Einberufung einer Sondersitzung des Schulausschusses und eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 27.10.2025 zu beantragen.

 

OB Schranz lässt daraufhin über den Antrag des Stadtv. Bruckhoff abstimmen:

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit Mehrheit, mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der LINKE.LISTE Fraktion, der Gruppe FDP im Rat sowie bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN den Antrag des Stadtv. Bruckhoff auf Vertagung der Beratung über die Schulentwicklungsplanung auf eine noch einzuberufende Sondersitzung des Schulausschusses und Beschlussfassung in der Ratssitzung am 27.10.2025 ab.

 

Aufgrund dieser Entscheidung fährt OB Schranz mit dem Abstimmungsprozess fort und lässt abstimmen über den ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung unter der neuen Ziffer 2. der Drucksache B/17/7052 zur Brüder-Grimm-Schule und der Schule am Siedlerweg.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die Ziffer 2.(neu) der Drucksache B/17/7052:

 

 

2. Für die Brüder-Grimm-Schule (Lothringer Straße 20, 46045 Oberhausen, Schulnr.: 104413) und die Schule am Siedlerweg (Siedlerweg 30, 46119 Oberhausen, Schulnr.: 197464) beschließt der Rat ab dem Schuljahr 2026/27 eine Erhöhung der Zügigkeit von drei auf vier Züge. Der Rat beschließt zudem den Ausbau der Brüder-Grimm-Schule.

 

OB Schranz ruft alsdann die neue Ziffer 3. (ursprüngliche Ziffer 2.) der Verwaltungsvorlage B/17/7052 auf. Es geht dabei um die Aufhebung der Reduktion der Klassenstärke in den Eingangsklassen der Grundschulen, Schulen des gemeinsamen Lernens oder an Schulen mit entsprechendem Sozialindex.

Er macht darauf aufmerksam, dass die SPD-Fraktion, die Fraktion DIE GRÜNEN und die LINKE.LISTE Fraktion in ihren jeweiligen Änderungsanträgen beantragen, die Ziffer 3. der Verwaltungsvorlage zu streichen. OB Schranz lässt über den gemeinsamen Vorschlag der drei Fraktionen abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt dem Vorschlag von SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE Fraktion zu und fasst mit Mehrheit – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat – den Beschluss, die Ziffer 3. (neu) der Verwaltungsvorlage zu streichen.

 

 

3  Der Rat beschließt, die Reduktion der Klassenstärke in den Eingangsklassen der Grundschulen an Schulen des Gemeinsamen Lernens oder an Schulen mit entsprechendem Sozialindex auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse (B/16/2852-01) aufzuheben. Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in den Grundschulen an den gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 - AVO-RL).

 

OB Schranz fährt fort mit der Abstimmung über die neue Ziffer 4. (ursprüngliche Ziffer 3.) der Verwaltungsvorlage B/17/7052 und damit dem Vorschlag zur Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule. Er gibt bekannt, dass zu dem Vorschlag der Verwaltung Änderungsanträge der CDU-Fraktion (Drucksache A/17/7146, Ziffer 3.), der SPD-Fraktion (Drucksache A/17/7122, Ziffer 3.) und der LINKE.LISTE Fraktion (Drucksache A/17/7138, Ziffer 4.) eingegangen sind. Der Beschlussvorschlag im Änderungsantrag A/17/7146 der CDU-Fraktion unter der Ziffer 3. mit dem Vorschlag, eine neue Realschule anstelle einer Gesamtschule zu gründen, ist der weitestgehende Antrag, sodass OB Schranz zuerst über diesen abstimmen lässt.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit Mehrheit, mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE Fraktion und der Gruppe BOB im Rat den Beschlussvorschlag unter der Ziffer 3. der Antragsdrucksache A/17/7146 der CDU-Fraktion ab.

 

Den nächst weniger weitgehenden Beschlussvorschlag enthält der Antrag der LINKE.LISTE Fraktion unter der Ziffer 4. der Drucksache A/17/7138, bei dem es unter anderem um die Errichtung einer Gesamtschule ab dem 01.08.2026, zunächst am ehemaligen Standort der Hauptschule Lirich geht. OB Schranz lässt darüber abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit großer Mehrheit – mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat sowie der Gruppe BOB im Rat – den Beschlussvorschlag unter der Ziffer 4. der Antragsdrucksache A/17/7138 der LINKE.LISTE Fraktion ab.

 

Schließlich ruft OB Schranz den Änderungsvorschlag unter der Ziffer 3. der Drucksache A/17/7122 der SPD-Fraktion zur Ziffer 4 (neu) der Verwaltungsvorlage zur Abstimmung auf. Hier geht es um die Errichtung einer Gesamtschule ab dem 01.08.2027, vorzugsweise in Lirich und den Prüfauftrag zur Errichtung einer weiteren Gesamtschule.

 

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt dem Änderungsvorschlag unter der Ziffer 3. der Drucksache A/17/7122 der SPD-Fraktion zu und fasst mit Mehrheit – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat – folgenden geänderten Beschluss über die Ziffer 4. (neu) der Drucksache B/17/7052:

 

 

4 Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Stadtverwaltung, die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule, vorzugsweise in Lirich, vorzubereiten. Die Errichtung soll ab dem 01.08.2027 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5, ggf. an einem Interimsstandort, erfolgen. Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen perspektivisch eine weitere Gesamtschule eingerichtet werden kann und welche Handlungsalternativen geeignet sind, bestehende Risiken zu minimieren.

 

Mit der Zustimmung des Antragstellers stellt OB Schranz an dieser Stelle fest, dass sich die Antragsdrucksache A/17/7005 der LINKE.LISTE Fraktion unter dem TOP 13.3 neu damit erledigt hat.

 

Bei dem nächsten Vorschlag, über den abzustimmen wäre, handelte es sich um die Ziffer 5 aus dem Änderungsantrag A/17/7138 der LINKE.LISTE Fraktion unter dem Tagesordnungspunkt 13.1.2. Dieser hat sich jedoch durch die soeben erfolgte Abstimmung über den Änderungsvorschlag unter der Ziffer 3. des Änderungsantrags A/17/7122 der SPD-Fraktion erledigt. Der Antragsteller stimmt dieser Feststellung zu.

 

OB Schranz fährt fort mit der neuen Ziffer 5. (ursprüngliche Ziffer 4.) der Verwaltungsvorlage und damit der Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe I bei der Heinrich-Böll-Gesamtschule zum 01.08.2026.

 

Dazu hat die LINKE.LISTE Fraktion mit der Ziffer 6 ihres Änderungsantrags A/17/7138 unter dem Tagesordnungspunkt 13.1.2 einen Änderungsvorschlag eingereicht.

Er lässt zunächst über den Änderungsvorschlag der LINKE.LISTE Fraktion abstimmen und danach über den ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung unter der Ziffer 5. (neu).

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit großer Mehrheit, mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat sowie der Gruppe BOB im Rat den Beschlussvorschlag unter der Ziffer 6. der Drucksache A/17/7138 der LINKE.LISTE Fraktion ab.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die Ziffer 5. (neu) der Drucksache B/17/7052:

 

 

  1.         Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung in der Sekundarstufe I von sechs auf sieben Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Schmachtendorfer Straße 165, 46147 Oberhausen (Schulnr. 187781). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/2027. Die Verwaltung wird beauftragt,
    1. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.
    2. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen, Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen.

 

OB Schranz ruft die Ziffer 6. (ursprünglich 5.) der Verwaltungsvorlage B/17/7052 zur Erhöhung der Zügigkeit von vier auf fünf Züge an der Theodor-Heuss-Realschule zur Abstimmung auf. Er macht darauf aufmerksam, dass hierzu keine Änderungsanträge vorliegen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die Ziffer 6. der Drucksache B/17/7052:

 

 

  1.    Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung von vier auf fünf Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Theodor-Heuss-Realschule, Tackenbergstr. 139, 46119 Oberhausen (Schulnr. 159177). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/27. Die Verwaltung wird beauftragt,
    1. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.
    2. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen, Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen.

 

Als nächstes lässt OB Schranz über den Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion unter der Ziffer 8. des Änderungsantrags A/17/7138 auf Absenkung der Zügigkeit an der Gesamtschule Osterfeld von acht auf sechs Züge nach Fertigstellung der Gesamtschule Lirich und einer weiteren Gesamtschule abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit großer Mehrheit – mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat sowie der Gruppe BOB im Rat – den Beschlussvorschlag unter der Ziffer 8. der Drucksache A/17/7138 der LINKE.LISTE Fraktion ab.

 

Mit der neuen Ziffer 7. (ursprünglich 6.) der Drucksache B/17/7052 kommt OB Schranz zu dem Vorschlag der Verwaltung, die Reduktion der Klassengröße des Eingangsjahrgangs der Sekundarstufe I an Schulen des gemeinsamen Lernens auf 27 Schülerinnen und Schüler aufzuheben.

 

Hierzu schlagen die SPD-Fraktion (Drucksache A/17/7122, Ziffer 6.), die Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache A/17/7122-01, Ziffer 6) und die LINKE.LISTE-Fraktion (Drucksache A/17/7138, Ziffer 9.) in ihren jeweiligen Änderungsanträgen vor, diesen Vorschlag der Verwaltung zu streichen.

 

OB Schranz lässt über die Streichung der neuen Ziffer 7. der Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt den Änderungsvorschlägen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE Fraktion zu und fasst mit Mehrheit – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat – den Beschluss, die Ziffer 7. der Verwaltungsvorlage zu streichen.

 

 

  1.         Der Rat beschließt, die Reduktion der Klassengröße im Durchschnitt aller Parallelklassen des Eingangsjahrgangs der Sekundarstufe I an Schulen des Gemeinsamen Lernens auf 27 Schülerinnen und Schüler aufzuheben (B/16/4543-01). Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in allen Schulen der Sekundarstufe I an den geltenden gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 - AVO-RL).

 

OB Schranz ruft die neue Ziffer 8. (ursprünglich Ziffer 7.) der Verwaltungsvorlage B/17/7052 (Gründung einer neuen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geisitge Entwicklung) zur Abstimmung mit dem Änderungsvorschlag der LINKE.LISTE-Fraktion unter der Ziffer 10. der Drucksache A/17/7138 (konkrete Maßnahmen ergreifen, damit eine inklusive Beschulung an den Oberhausener Regelschulen ermöglicht wird) auf.

 

Er lässt zuerst über den Änderungsvorschlag der LINKE.LISTE-Fraktion abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit großer Mehrheit – mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat sowie der Gruppe BOB im Rat – den Beschlussvorschlag der LINKE.LISTE Fraktion unter der Ziffer 10. der Drucksache A/17/7138 ab.

 

Anschließend lässt OB Schranz über den ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung unter der neuen Ziffer 8. abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE – Fraktion folgenden Beschluss über die neue Ziffer 8. der Drucksache B/17/7052:

 

 

  1.       Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Verwaltung, die Gründung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzubereiten.

 

OB Schranz fährt fort mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage B/17/7052 unter der neuen Ziffer 9. (ursprünglich Ziffer 8.), die Schillerschule als städtische Förderschule rückwirkend bis auf Weiteres ab dem 01.08.2024 dauerhaft an drei Standorten zu führen.

Hierzu liegen insgesamt vier Änderungsvorschläge vor: Ein Vorschlag der CDU-Fraktion mit der Drucksache A/17/7146 unter der Ziffer 8., ein Vorschlag der SPD-Fraktion unter der Ziffer 8 der Änderungsantragsdrucksache A/17/7122, ein Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN unter der Ziffer 8. des Änderungsantrags A/17/7122-01 und schließlich ein Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion unter der Ziffer 11. des Änderungsantrags A/17/7138.

OB Schranz stellt fest, dass der Vorschlag der CDU-Fraktion und der Vorschlag der LINKE.LISTE-Fraktion identisch ist mit dem Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN. Weil der Beschlussvorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN und damit auch der Vorschlag der CDU-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion von der Formulierung her der weitergehende ist, lässt OB Schranz zuerst darüber abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss über die Ziffer 8. der Drucksache A/17/7122-01 respektive A/17/7146 respektive 11 der Drucksache A/17/7138:

 

 

Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, die Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 vorläufig bis auf Weiteres dauerhaft an 3 Standorten zu führen:

  1. Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen
  2. Teilstandort Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen
  3. Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen

Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen).

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.

OB Schranz stellt fest, dass sich damit die Abstimmung über den Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion mit der Drucksache A/17/7122 erübrigt hat und lässt über die geänderte Ziffer 9. der Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss über die Ziffer 9. der Drucksache B/17/7052:

 

 

  1.         Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, die Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 vorläufig an 3 Standorten zu führen:
  1. Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen
  2. Teilstandort Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen
  3. Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen

Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen).

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.

 

OB Schranz ruft den Beschlussvorschlag unter der Ziffer 9. der Drucksache A/17/7122-01 der Fraktion DIE GRÜNEN auf. Identisch mit diesem Beschlussvorschlag ist unter der Ziffer 9. des Änderungsantrags A/17/7146 der Vorschlag der CDU-Fraktion.

Die LINKE.LISTE-Fraktion schlägt hingegen unter der Ziffer 12. ihres Änderungsantrags A/17/7138 vor, diesen Vorschlag zu streichen.

OB Schranz lässt zuerst über den Vorschlag der LINKE.LISTE-Fraktion abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit großer Mehrheit, mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat sowie der Gruppe BOB im Rat den Vorschlag unter der Ziffer 12. der Drucksache A/17/7138 der LINKE.LISTE Fraktion ab.

 

Nachdem der Vorschlag der LINKE.LISTE Fraktion keine Mehrheit gefunden hat, lässt OB Schranz über die wortgleichen Beschlussvorschläge der Fraktion DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion folgenden Beschluss:

 

 

Unter dem Vorbehalt einer positiven Grundsatzentscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) zum Förderschwerpunkt Sprache beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Primarbereich in Oberhausen einzuleiten.

 

OB Schranz ruft die Änderungsantragsdrucksache A/17/7009-01 der SPD-Fraktion und A/17/7145 der CDU-Fraktion zur gemeinsamen Beratung mit den Antragsdrucksache A/17/7009 der LINKE.LISTE-Fraktion auf.

 

Der Antrag der LINKE.LISTE-Fraktion ist in der Sondersitzung des Rates am 01.09.2025 vertagt und zur Vorberatung an den Schulausschuss verwiesen worden.

Im Schulausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss sind der Antrag und der Änderungsantrag ohne Votum vorberaten worden.

 

Am weitesten geht der Änderungsantrag A/17/7145 der CDU-Fraktion, sodass OB Schranz diesen zuerst zur Abstimmung stellt.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit Mehrheit, mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE Fraktion sowie der Gruppe BOB im Rat den Beschlussvorschlag aus dem Änderungsantrag A/17/7145 der CDU- Fraktion ab.

 

OB Schranz fährt fort mit der Abstimmung über die Änderungsantragsdrucksache A/17/7009-01 der SPD-Fraktion.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit Mehrheit, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe FDP im Rat folgenden Beschluss über die Änderungsantragsdrucksache A/17/7009-01:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen umfassenden, zukunftsorientierten und sozial gerechten Schulentwicklungsplan 2026 bis 2030 für alle Schulformen der Stadt Oberhausen zu erstellen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

- die demografische Entwicklung und die daraus resultierenden Bedarfe

- die Anforderungen an digitale Ausstattung, Medienbildung und IT-Infrastruktur

- die Chancengleichheit und Teilhabe aller Schüler*innen

- die pädagogischen, inklusiven und ganztägigen Anforderungen an moderne Schulen

- die bauliche und energetische Infrastruktur

- sowie die langfristige Sicherung von Bildungsqualität und Fachkräften

 

Nachdem der Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion eine Mehrheit erhalten hat, hält OB Schranz fest, dass sich eine Abstimmung über den Ursprungsantrag A/17/7009 der LINKE.LISTE Fraktion damit erübrigt hat. Er stellt darüber hinaus unwidersprochen fest, dass damit der TOP 13 mit allen Unterpunkten sowie der vormalige TOP 27 ebenfalls mit allen Unterpunkten erschöpfend behandelt worden ist.

 

Insgesamt ergibt sich unter Zugrundelegung der Drucksache B/17/7052 der Verwaltung und den Beschlussvorschlägen der Fraktionen von CDU, SPD, LINKE.LISTE und GRÜNEN, die eine Zustimmung erfahren haben, folgendes Ergebnis:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, damit der Standort Osterfelder Heideschule wieder für schulische Zwecke in Betrieb genommen werden kann.

 

2. Für die Brüder-Grimm-Schule (Lothringer Straße 20, 46045 Oberhausen, Schulnr.: 104413) und die Schule am Siedlerweg (Siedlerweg 30, 46119 Oberhausen, Schulnr.: 197464) beschließt der Rat ab dem Schuljahr 2026/27 eine Erhöhung der Zügigkeit von drei auf vier Züge. Der Rat beschließt zudem den Ausbau der Brüder-Grimm-Schule.

 

3 Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Stadtverwaltung, die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule, vorzugsweise in Lirich, vorzubereiten. Die Errichtung soll ab dem 01.08.2027 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5, ggf. an einem Interimsstandort, erfolgen. Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen perspektivisch eine weitere Gesamtschule eingerichtet werden kann und welche Handlungsalternativen geeignet sind, bestehende Risiken zu minimieren.

 

4. Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung in der Sekundarstufe I von sechs auf sieben Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Schmachtendorfer Straße 165, 46147 Oberhausen (Schulnr. 187781). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/2027. Die Verwaltung wird beauftragt,

a. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.

b. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen, Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen.

 

5. Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung von vier auf fünf Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Theodor-Heuss-Realschule, Tackenbergstr. 139, 46119 Oberhausen (Schulnr. 159177). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/27. Die Verwaltung wird beauftragt,

a. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.

b. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen, Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen.

 

6. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Verwaltung, die Gründung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzubereiten.

 

7. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, die Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 vorläufig an 3 Standorten zu führen:

1. Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen

2. Teilstandort Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen

3. Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen

Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen).

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.

 

8. Unter dem Vorbehalt einer positiven Grundsatzentscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) zum Förderschwerpunkt Sprache beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Primarbereich in Oberhausen einzuleiten.

 

9. Die Verwaltung wird beauftragt einen umfassenden, zukunftsorientierten und sozial gerechten Schulentwicklungsplan 2026 bis 2030 für alle Schulformen der Stadt Oberhausen zu erstellen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

- die demografische Entwicklung und die daraus resultierenden Bedarfe

- die Anforderungen an digitale Ausstattung, Medienbildung und IT-Infrastruktur

- die Chancengleichheit und Teilhabe aller Schüler*innen

- die pädagogischen, inklusiven und ganztägigen Anforderungen an moderne Schulen

- die bauliche und energetische Infrastruktur

- sowie die langfristige Sicherung von Bildungsqualität und Fachkräften.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000450&TOLFDNR=1014327&selfaction=print