29.09.2025 - 18 Beauftragung einer Machbarkeitsstudie/Projektst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 29.09.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Andreas Beulshausen
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/17/7022 ruft OB Schranz den Änderungsantrag A/17/7044 der LINKE.LISTE-Fraktion auf.
Er merkt an, dass die Verwaltungsvorlage im Sportausschuss, bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion, einstimmig zustimmend vorberaten worden ist.
Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Drucksache ohne Votum vorberaten worden. Im Anschluss an den Wortbeitrag von BM Nakot begründet Stadtv. Karacelik den Änderungsantrag für die LINKE.LISTE Fraktion. An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Lange, Stadtv. Janetzki, Stadtv. Girrullis, Stadtv. Prohl, Stadtv. Noldus, Stadtv. Karacelik und Stadtv. Hoff. Anschließend lässt OB Schranz zuerst über den Änderungsantrag der LINKE.LISTE Fraktion abstimmen und danach über die Verwaltungsvorlage. Die Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt hinterlegt.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
- Der Rat der Stadt beschließt die Vergabe einer Machbarkeitsstudie/Projektstudie mit dem Tenor: „Zukunftsfähige Ausrichtung des Stadions Niederrhein (Drittligatauglichkeit) und Untersuchung der Optionen eines Neubaus der Zuschauertribüne auf der Kanalseite“.
- Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung eines investiven Auszahlungsbudgets für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt:
Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR
250008010300740 Sportanlage 7851.00 Auszahlungen f. 198.000
Stadion Niederrhein Hochbau
Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die vorgegebene Kreditobergrenze der Bezirksregierung wird beachtet. Seitens der Bundesregierung wurde die Bereitstellung von Fördermitteln für die Sportförderung in Aussicht gestellt. Eine mögliche Gegenfinanzierung über Fördermittel wird im Falle eines entsprechenden Förderaufrufs des Bundes durch die Sportverwaltung geprüft.
