29.09.2025 - 5 Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Alts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 29.09.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Drucksache B/17/7114 im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist. Es folgen Wortbeiträge von Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Girrullis, Stadtv. Noldus und Stadtv. Prohl, bevor OB Schranz über die Verwaltungsvorlage abstimmen lässt.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgende Beschlüsse:
Das Altschuldenentlastungsgesetzes NRW ist am 18.07.2025 durch die Verkündung in Kraft getreten (Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW Ausgabe 2025 Nr. 33 vom 17.7.2025 Seite 645 bis 670)).
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
- Die Teilnahme am Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 Abs. 2 ASEG NRW.
- Die Verwaltung wird zur Ausübung der Antragsberechtigung gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 1 ASEG NRW vom Rat der Stadt Oberhausen ermächtigt.
- Die Verwaltung wird vom Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 1 ASEG NRW beauftragt, einen Antrag auf Übernahme der Altschulden nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 ASEG NRW bei der landeseigenen Förderbank - NRW Bank - unter fristgerechter Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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790,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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