29.09.2025 - 5 Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Alts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Drucksache B/17/7114 im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist. Es folgen Wortbeiträge von Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Girrullis, Stadtv. Noldus und Stadtv. Prohl, bevor OB Schranz über die Verwaltungsvorlage abstimmen lässt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

 

Das Altschuldenentlastungsgesetzes NRW ist am 18.07.2025 durch die Verkündung in Kraft getreten (Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW Ausgabe 2025 Nr. 33 vom 17.7.2025 Seite 645 bis 670)).  

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. Die Teilnahme am Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß   § 2 Abs. 2 ASEG NRW.
  2. Die Verwaltung wird zur Ausübung der Antragsberechtigung gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 1 ASEG NRW vom Rat der Stadt Oberhausen ermächtigt.
  3. Die Verwaltung wird vom Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 1 ASEG NRW beauftragt, einen Antrag auf Übernahme der Altschulden nach Maßgabe des   § 4 Abs. 1 ASEG NRW bei der landeseigenen Förderbank - NRW Bank - unter fristgerechter Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen zu stellen.
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Anlagen zur Vorlage