18.09.2025 - 4.2.2 Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Plan...

Beschluss:
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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss - berät die Drucksache gegen die Stimme der Linke.Liste-Fraktion mehrheitlich positiv vor.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen