17.09.2025 - 9 Erwerb von 3 Rettungswagen (RTW) im Jahr 2027...

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung eines Verpflichtungsermächtigungsbudgets 2025, kassenwirksam in 2027, in Höhe von 1.350.000,- € bei der Finanzstelle 610002160100200 - Rettungstransport, Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 800,- € zum Erwerb von 3 RTW im Jahr 2027.

 

Deckungsvorschlag: Reduzierung des Verpflichtungsermächtigungsbudgets 2027 über 1.350.000,- € bei der Finanzstelle 330003010400003 – Sophie-Scholl-Gymnasium, Finanzposition 785100 – AiB Hochbaumaßnahmen

 

Eine kassenmäßige Abdeckung dieses Budgets wird durch bestehende Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2027 aus der mittelfristigen Finanzplanung 2025 ff. gewährleistet.

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Beratung

Herr Schröer fragt, aus welchem Grund ein Verpflichtungsermächtigungsbudget benötigt wird.

 

Frau Kenzer begründet die mit der erforderlichen Genehmigung seitens des Umweltausschusses, dass entsprechende Aufträge erteilt werden dürfen, die erst im Haushaltsjahr 2027 entstehen.

 

Herr Rudi erkundigt sich, welche Auswirkungen dies auf die dortigen Baumaßnahmen haben wird.

 

Herr Jehn antwortet, dass keine Auswirkungen zu erwarten sind.

 

Herr Langnese möchte erfahren, ob zukünftig auch Anschaffungen von Fahrzeugen, gemeinsam mit den Nachbarstädten zu erwarten sind um Kosten einzusparen.

 

Her Jehn gibt an, dass in der vergangenen Woche das Notfallradio in Betrieb genommen wurde. An dieser gemeinsamen Maßnahme sind die Städte Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen beteiligt. Die Zusammenarbeit wird an vielen Stellen angestrebt und findet teilweise bereits statt.

 

Beim Fuhrpark sind andere Herausforderungen zu beachten. Individuelle Anforderungen in verschiedenen Städten und unterschiedliche Abschreibungszeiten innerhalb der benachbarten Kommunen machen eine gemeinsame Anschaffung von Rettungsfahrzeugen schwierig.

 

Darüber hinaus zeigen entsprechende Prüfungen lt. Herrn Brandenburg, dass auch nicht von einer großen Ersparnis beim Anschaffungspreis zu rechnen ist. Hierbei beruft er sich auf die Aussagen der herstellenden Unternehmen.

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Beschluss

Der Umweltausschuss berät die Drucksache B/17/7074 einstimmig positiv vor.