17.09.2025 - 5 Neufassung der Satzung über Auslagenersatz und ...

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oberhausen und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helfer*innen der anerkannten Hilfsorganisationen in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die zur Umsetzung der Satzung benötigten Haushaltsmittel wurden bei den Haushaltsplanungen 2025 ff. berücksichtigt und stehen bei der Auftragsnummer 610002150100 / Gefahrenabwehr, Sachkonto 527104 / Sonst. Aufw. für Sachleistungen, zur Bewirtschaftung zur Verfügung.

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Beratung

Herr Flore berichtet aus seiner 56jährigen Erfahrung bei der Feuerwehr, dass vieles von anderen Kommunen übernommen wurde.

 

Er lobt die Vorlage und unterstützt deren Inhalt. Dies begründet er mit gewachsenen Herausforderungen. Geänderten Rahmenbedingungen und die außergewöhnliche aktuelle Lage, mit Blick auf die Weltlage und die höhere Anzahl von Extremwetterereignissen, aufgrund des durch den Menschen verursachten Klimawandels. Entsprechend sieht er, dass die verantwortlichen und beteiligten Menschen mindestens auskömmlich finanziert werden sollen.

 

Klar ist für ihn, dass die Kommune handeln muss. Dies geschieht auch durch Maßnahmen, wie hier vorliegend. Darüber hinaus hofft er, dass Kommunen auf diese Weise auch auf die Länder und den Bund einwirken können.

 

Herr Flore bestätigt, dass der weitere Ausbau des Zivil- und Katastrophenschutzes mit Kosten verbunden ist. Diese Kosten sieht er jedoch als notwendige Investition in die Zukunft der Stadt Oberhausen und dem hiesigen Bevölkerungsschutz.

 

Herr Rudi möchte genauerer Angaben zu §4 Abs. 4 erhalten.

 

Herr Jehn verdeutlicht, dass hier die Aufwandsentschädigung pro Funktion gemeint ist. Es gibt einen Sprecher der freiwilligen Feuerwehr, der für alle Löschzüge zuständig ist. Einheitsleiter und Zugführer gibt es in jeder Wache. Zusätzlich gibt es zwei Gruppenleiter in der Jugendfeuerwehr. Es wird pro Funktion an diese Beschäftigen gezahlt.

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Beschluss

Der Umweltausschuss berät die Drucksache B/17/7021 einstimmig positiv vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000441&TOLFDNR=1013155&selfaction=print