17.09.2025 - 2.4 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhaus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 17.09.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert vorberaten
Beratung
Herr Schmidt macht zu Beginn darauf aufmerksam, dass im Kinder- und Jugendförderplan die LRS-Förderung nicht mehr enthalten ist. Nach Abstimmung mit dem Rechtsbereich und der Vergabestelle soll die Förderung zukünftig durch den Bereich Schule erfolgen.
Herr Girrullis bedankt sich für die frühe Einbindung der Politik bei der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans. Trotz knapper finanzieller Ressourcen seien gute Lösungen gefunden worden. Positiv hebt er die Stärkung der aufsuchenden Arbeit hervor.
Herr Mulia weist darauf hin, dass durch Kirchenschließungen auch Angebote verloren gegangen seien und einige Stadtteile nun über keine stationäre Einrichtung mehr verfügen.
Ihren Dank spricht Frau Willing-Spielmann Politik, Verwaltung und den freien Trägern aus. Es habe eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe stattgefunden.
Ein weiterer Ausbau digitaler Formate wird von Frau Salwik angeregt. Positiv sei eine Stärkung auch neuerer Formate.
Allgemein positiv aufgenommen wird die Fortsetzung der LRS-Förderung. Die Förderung sei ein wichtiges, unabdingbares Angebot, das auch die Ausbildungsfähigkeit junger Menschen fördert.
Herr Roth bedankt sich für die positiven Rückmeldungen aus dem Gremium und gibt den Dank an die freien Träger für die konstruktive Zusammenarbeit weiter. Hinsichtlich eines geforderten Ausbaus der Barrierefreiheiten der Angebote sei der Kinder- und Jugendförderplan nicht das richtige Instrument. Er sehe auch eher das Land bzw. den Bund mit einem entsprechenden Förderprogramm in entsprechender Verpflichtung.
Anlagen zur Vorlage
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