16.09.2025 - 4.3 Antrag der Linke Liste-Fraktion im Rat gemäß § ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
33. Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 16.09.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- abgelehnt
Beratung
Herr Imlau (Bürgermitglied) ergänzt zu dem Antrag, dass der Betrag gesplittet werden sollte und zweimal jährlich ein Betrag von 20.000 Euro zur Auszahlung gelangen sollte.
Herr Stadtverordneter Girrullis zieht die derzeitige Lösung aus pragmatischen Gründen vor. Eine Änderung des Verfahrens könnte noch verabredet werden, sollte sich das derzeitige Verfahren als nicht sinnvoll herausstellen.
Frau Stadtverordnete Horn kann die Intention des Antrags nachvollziehen, möchte aber ebenfalls aus pragmatischen Gründen an dem derzeitigen Verfahren festhalten.
Beschluss
Der Sozialausschuss lehnt den folgenden Beschluss mit den Stimmen der AFD-Fraktion, CDU-Fraktion, FDP im Rat, Fraktion DIE GRÜNEN, BOB im Rat und SPD-Fraktion mit großer Mehrheit ab.
Hiermit stellt die Linke Liste-Fraktion folgenden Antrag zur Behandlung im Sozialausschuss:
Die Mittel aus dem Seniorenplan der Stadt Oberhausen in Höhe von jährlich 40.000 Euro sollen zukünftig nicht mehr nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden. Stattdessen sollen alle eingegangenen Anträge gesammelt und gemeinsam in einem transparenten Verfahren beschlossen werden.
Begründung:
Die bisherige Vergabepraxis bevorteilt Antragstellende, die frühzeitig ihre Anträge einreichen, unabhängig von der Qualität oder dem Nutzen des jeweiligen Projekts für Seniorinnen und Senioren in Oberhausen.
Ein gemeinsames Bewertungsverfahren aller Anträge ermöglicht eine gerechtere, transparentere und wirkungsorientiertere Vergabe der begrenzten Mittel. Dadurch können besonders förderwürdige Projekte besser berücksichtigt und eine ausgewogene Verteilung auf verschiedene Träger und Stadtteile sichergestellt werden.
Zudem erhöht ein transparentes Paketentscheidungsverfahren das Vertrauen in die kommunale Förderpraxis und unterstützt eine gezielte Umsetzung der Ziele des Seniorenplans.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss möge beschließen: Die Vergabe der jährlichen Mittel aus dem Seniorenplan (40.000 Euro) erfolgt künftig nicht mehr fortlaufend, sondern nach einer Sammelbewertung aller Anträge zu einem festgelegten Stichtag. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Verfahren mit Kriterien und Zeitrahmen zu erarbeiten und dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
