07.07.2025 - 5 Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Alts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
30. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 07.07.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
- Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen verzichtet.
- Die Teilnahme am Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 Abs. 2 E-ASEG NRW.
- Die Verwaltung wird zur Ausübung der Antragsberechtigung gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 1 E-ASEG NRW vom Rat der Stadt Oberhausen ermächtigt.
- Die Verwaltung wird vom Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 1 E-ASEG NRW beauftragt, einen Antrag auf Übernahme der Altschulden nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 E-ASEG NRW bei der landeseigenen Förderbank, NRW Bank, unter fristgerechter Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen, zu stellen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer gemäß § 4 Abs. 3 E-ASEG zu beauftragen.
Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung am 09./10. Juli 2025 durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.
