07.07.2025 - 6 Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Ober...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Drucksache B/17/6864 mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion zustimmend vorberaten worden, berichtet OB Schranz.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. Das Vermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen („Unternehmen ASO“) wird entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die GVO übertragen. Zur Durchführung der Ausgliederung wird das Stammkapital der GVO um 50.000,00 EUR erhöht. Der dabei neu gebildete Geschäftsanteil im Nennwert von 50.000,00 EUR wird der Stadt Oberhausen als übertragendem Rechtsträger gewährt.

 

  1. Das Stammkapital der GEO wird in einer ersten Kapitalerhöhung bei der GEO um 50.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung wird durch Sacheinlage der Gesellschaftsanteile der Stadt an der GVO in Höhe von zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gerundet 43 %, die durch den Eigenbetrieb der Stadt SBO Servicebetriebe Oberhausen (dort im BgA Bäder) gehalten werden, erbracht.

 

  1. Das Stammkapital der GEO wird in einer weiteren Kapitalerhöhung bei der GEO um 25.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung wird durch Sacheinlage der Gesellschaftsanteile der Stadt an der GVO in Höhe von zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gerundet 26 %, die im Hoheitsvermögen der Stadt Oberhausen gehalten werden, erbracht.

 

  1. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung GVO bzw. der GEO werden angewiesen, die zum Abschluss des Vertrages zur Ausgliederung und Übernahme des Vermögens des Unternehmens ASO auf die GVO bzw. zur Stammkapitalerhöhung bei der GVO (Beschlusspunkt 1) sowie den Erhöhungen des Stammkapitals der GEO erforderlichen Beschlüsse (Beschlusspunkte 2 und 3) zu fassen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird zum einen ermächtigt, den im Entwurf beigefügten Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Stadt und der GVO über das Vermögen des Unternehmens ASO (Beschlusspunkt 1), abzuschließen. Der Oberbürgermeister wird ferner ermächtigt, die Verträge zur Einbringung der städtischen Geschäftsanteile an der GVO in die GEO zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den unter Beschlusspunkten 2 und 3 beschlossenen Sachkapitalerhöhungen abzuschließen.

 

  1. Falls aufgrund rechtlicher Beanstandungen des beurkundenden Notars, der Kommunalaufsicht oder des Registergerichts oder offensichtlicher Unrichtigkeiten Änderungen an den vorgenannten Verträgen notwendig werden sollten, wird die Verwaltung ermächtigt, diese vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt der Verträge nicht beeinträchtigt wird.

 

  1. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GEO und der GVO sowie im Aufsichtsrat der GEO werden angewiesen, die zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen den beiden Gesellschaften erforderlichen Beschlüsse nach Maßgabe der Begründung dieser Beschlussvorlage zu fassen.
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Anlagen zur Vorlage