03.07.2025 - 2 Zeitliche Verschiebung der jährlichen Durchfors...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Baumann vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen stellt die Berichtsvorlage anhand einer Präsentation vor, die diesem Protokoll anhängig ist.

 

Er berichtet, dass dieses Jahr erstmalig durchforstet wird. Dies betrifft auf Oberhausener Stadtgebiet das Naturschutzgebiet 1.1.1 „Hiesfelder Wald“. Der Boden in diesem Bereich weist eine hohe Feuchtigkeit auf, weshalb besonderer Wert auf eine bodenschonende Befahrung gelegt wird. Der Rückegassenabstand wird voraussichtlich 30 bis 40 Meter betragen. Die Durchführung der Durchforstung erfolgt erst nach dem Vorliegen und der Auswertung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens.

 

Aufgrund der in den Sommermonaten trockeneren Bodenverhältnisse ist eine Sommerdurchforstung empfehlenswert, da die Maßnahmen unter diesen Bedingungen besonders bodenschonend umgesetzt werden können.

Auf die Frage von Herrn Axt, wie viele Bäume entnommen werden, erläutert Herr Baumann, dass ein Großteil der Altbäume erhalten bleibt. Ziel der Durchforstungsmaßnahme ist der Erhalt sowie die Förderung horizontaler und vertikaler Strukturen. Die zur Entnahme vorgesehenen Bäume sind bereits farblich markiert und somit vor Ort eindeutig erkennbar. Der Beginn der Maßnahme erfolgt straßenseitig, um der Verkehrssicherungspflicht in diesem Bereich vorrangig nachzukommen.

 

Frau Schiemanowski erkundigt sich im Namen von Herrn Tomec, ob auf eine Durchführung der Durchforstung in den Monaten Mai und Juni im Hinblick auf die Brut- und Setzzeit verzichtet werden könne. Zudem wird nachgefragt, inwieweit Höhlenbäume bei der Maßnahme berücksichtigt werden.

 

Herr Baumann bestätigt, dass – wie auch im aktuellen Jahr – mit der Durchführung der Maßnahme erst im Juli begonnen wurde und somit die Monate Mai und Juni ausgespart bleiben. Hinsichtlich der Höhlenbäume erklärt er, dass diese abhängig von Art und Alter individuell beurteilt werden. Vor jeder Durchforstungsmaßnahme wird ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt, welches als Grundlage für die weitere Planung dient.

 

Frau Podworni-Michael stellt die Frage, warum der Naturschutzbeirat erst nach Beginn der Maßnahme informiert wurde. Herr Baumann erklärt hierzu, dass es sich um eine gebietsübergreifende Maßnahme handelt, die nicht ausschließlich den Hiesfelder Wald betrifft. Der Beginn der Durchforstung im Juli gilt einheitlich für sämtliche betroffene Projektbereiche. Im konkreten Fall wird mit dem Abschnitt „2103“ (siehe Präsentation) begonnen.

 

Abschließend bittet Frau Schiemanowski darum, den Naturschutzbeirat auch im kommenden Jahr frühzeitig über geplante Maßnahmen dieser Art zu informieren.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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