24.06.2025 - 4.1 Antrag der Linke.Liste-Ratsfraktion gem. § 2 de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 24.06.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- ohne Votum vorberaten
Beratung
Herr Imlau (Bürgermitglied) ergänzt zum Antrag, dass eine Strafhaft folgt, sollte man 2-3 Mal keinen Fahrschein gelöst haben. Dieses hält er für unverhältnismäßig.
Frau Stadtverordnete Heitmann teilt mit, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmt, da der Antrag nicht rechtskonform ist.
Herr Büschken (Bürgermitglied) fragt nach, wie Herr Imlau den Begriff Strafverfolgung definiert.
Herr Stadtverordneter Girrullis hat durchaus Sympathie für den Antrag und würde dem gerne zustimmen. Jedoch hat der Rat keine Handhabe, die STOAG zu beauftragen, die Strafverfolgung auszusetzen. Er behält sich vor, ggf. einen rechtskonformen Änderungsantrag zu stellen.
Herr Rubin (Bürgermitglied) stimmt dem Antrag aus den vorher genannten Gründen nicht zu.
Herr Stelzer (Bürgermitglied) bemängelt, dass in dem Antrag keine Informationen über das entsprechende Verfahren der STOAG enthalten sind. Es hätte erst einmal geprüft werden müssen, ob und wenn ja, wie einem Verkehrsunternehmen das Recht auf Strafverfolgung entzogen werden kann.
Herr Beigeordneter Motschull stimmt Herrn Girrullis dahingehend zu, dass ein Beschluss rechtlich durchsetzbar sein muss, damit dieser im Rat beschlossen werden kann. Was diesen Antrag betrifft, ist der Rat nicht rechtmäßig beschlussfähig.
Herr Girrullis meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an, damit für die Ratssitzung ein rechtskonformer Änderungsantrag gestellt werden kann.
Herr Büschken teilt mit, dass er sich bei der STOAG und beim Inkassounternehmen informiert hat. Die STOAG nimmt in den Fällen persönlich mit den Kunden Kontakt auf, um eine Lösung zu finden. Von Strafhaft auszugehen, ist unzutreffend.
Herr Beigeordneter Motschull stellt noch einmal klar, dass das formale Recht ebenso wichtig ist wie das materielle Recht, sodass eine Entscheidung hier unrechtmäßig ist.
