17.06.2025 - 2.2 Sachstandsberichte - mündlich - zu nachfolgende...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

- Ausstattung Oberhausener Sporthallen mit WLAN

 

Herr Beigeordneter Schmidt informiert einleitend, dass es sich bei den aufgeführten Projekten um Sportausschuss-Anträge aus der Vergangenheit handelt. Hierzu möchte man proaktiv zunächst mündliche Zwischenberichte liefern, ehe demnächst schriftliche Vorlagen folgen sollen.

 

Herr Beigeordneter Schmidt erörtert, dass die Bedarfe der Nutzerinnen und Nutzer bzw. der Vereine nach funktionsfähigen WLAN-Internetverbindungen zunehmen würden. Die Untersuchungen dahingehend, Sporthallen mit WLAN auszustatten, gestalten sich gegenwärtig komplex. Über den städtischen Bereich IT und externe Dienstleister sind bisher verschiedene Prüfungen veranlasst worden. Diese seien allerdings noch nicht gänzlich abgeschlossen.

 

Herr Beigeordneter Schmidt kündigt für die nächste Sportausschusssitzung am 09.09.2025 einen aussagekräftigen Bericht an. In diesem sollen auch standortbezogene Kosten ausgewiesen werden.

 

- Ausstattung Oberhausener Sportfreianlagen mit Defibrillatoren

 

Zurückliegend, so Herr Beigeordneter Schmidt, hat es bereits Diskussionen darüber gegeben, wie man das Thema Gesundheit auf Sportanlagen verbessern könne. Die Sportverwaltung habe sich in einem ersten Schritt um Sachstandsaufklärung bemüht, an welchen Standorten aktuell schon Defibrillatoren vorgehalten werden, die sich Vereine in Eigenregie angeschafft haben. Vorstellbar wäre, dass der Sportausschuss – ebenfalls auf Grundlage einer mit konkreten Vorschlägen und Kosten versehenen Vorlage am 09.09.2025 – eine Priorisierung festlegt.

 

Herr Bürgermeister Nakot bittet in diesem Zusammenhang um Prüfung, ob die Anschaffung von Defibrillatoren über Fördermittel finanziert werden könnte.

 

Herr Beigeordneter Schmidt entgegnet, dass man diese Möglichkeit bereits auslote. Grundsätzlich müssten womöglich unterschiedliche Wege beschritten werden, da es mit dem reinen Erwerb nicht getan wäre. Als Beispiele nennt er die regelmäßige Wartung der Geräte sowie notwendige Schulungen für diejenigen, die die Defibrillatoren im Ernstfall benutzen sollen.

 

- Prüfauftrag zur Errichtung einer Outdoor-Fitness-Anlage auf bzw. am Gelände der Sportanlage Mellinghofer Straße

 

Die Sportverwaltung, so Herr Beigeordneter Schmidt, habe gemeinsam mit den SBO Servicebetrieben Oberhausen und den auf der Sportanlage Mellinghofer Straße ansässigen Vereinen verschiedene Überlegungen angestellt. Dabei seien auch weitere Verbesserungen auf der vorgesehenen Fläche diskutiert worden. Die Planungen schreiten insofern voran, als dass dem Sportausschuss eine entsprechend detaillierte und kostenausweisende Vorlage ebenfalls am 09.09.2025 zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden soll.

 

Herr Stadtverordneter Broß erinnert, dass man sich in der Vergangenheit im Plenum darauf verständigt habe, alle Ortsteile gleichmäßig mit Outdoor-Fitness-Anlagen auszustatten. Speziell fragt er nach einem möglichen Standort im Bezirk Osterfeld.

 

Herr Beigeordneter Schmidt entgegnet, dass man bei den Planungen schrittweise vorgehe. Bei der Umsetzung dieser Maßnahme dürfe der Aspekt der „freiwilligen Ausgabe“ nicht außen vorgelassen werden. Selbstverständlich prüfe man weitere Standorte, um im Falle eines Förderprogramm-Aufrufs vorbereitet zu sein. Für den Stadtteil Osterfeld habe man bislang noch keinen Standort in Betracht gezogen. In diesem Kontext müssten vorab auch die vorhandenen Anlagen bei der Bewertung einer weiteren Standortauswahl herangezogen werden. Kriterien seien hier beispielsweise die Nachfrage und die tatsächlichen Bedarfe der Nutzerinnen und Nutzer.

 

- Umstellung der Sportstättenbelegungs-Software

 

Herr Hinz informiert über noch zu überwindende Hürden im Zuge der Datenmigration von Prosport (aktuelles Softwareprogramm) in Richtung der Sportstättenbelegungs-Software des Softwareanbieters Venuzle. Entgegen dort getroffener Zusagen lassen sich Datensätze aus Prosport nicht ohne weiteres in die neue Struktur transferieren. In Zusammenarbeit mit dem Bereich IT und dem Software-Dienstleister werde versucht, die Daten sukzessive hochzuladen bzw. zu übertragen. Ziel sei es, zu Beginn des neuen Schuljahres, Ende August 2025, mit der neuen Sportstättenbelegungs-Software - zunächst im Parallelbetrieb - zu starten und Echtzeiterfahrungen zu sammeln. Dies auch vor dem Hintergrund größtmöglicher Sicherheit bei der Entgeltabwicklung mit Nutzerinnen und Nutzern.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bürgermeister Nakot entgegnet Herr Hinz, dass die Federführung bei der Einführung von Fachverfahren grundsätzlich dem Bereich IT der Stadt Oberhausen obliege. Für die Zurverfügungstellung der Datenpakete zeichnet wiederum die Sportverwaltung verantwortlich, ebenso für den operativen Betrieb. Die Beteiligung und der Austausch mit der Schulverwaltung im Zuge der Einführung der neuen Software seien gewährleistet.

 

Herr Beigeordneter Schmidt ergänzt, dass man den Parallelbetrieb auch dazu nutzen möchte, Abläufe zu optimieren und Fehler zu eliminieren.

 

Frau Stadtverordnete Opitz fragt, ob durch die neue Software eine gezieltere Steuerung bei den Hallenbelegungszeiten möglich sei.

 

Herr Hinz beschreibt die Problematik mit Nutzergruppen, die zwar Hallenzeiten belegen, diese aber aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen. Hier sei die Sportverwaltung nach wie vor auf Mithilfe und Informationen von Nutzerinnen und Nutzern angewiesen. Erst auf dieser Basis könne ursachengerecht recherchiert und nachjustiert werden. Die Sportverwaltung sei bestrebt, eine möglichst optimale Auslastung der Sportstätten zu gewährleisten. Hierzu seien Freimeldungen von nicht genutzten Buchungszeiten seitens der Nutzerinnen und Nutzer - auch nach Produktivgang der neuen Software - unabdingbar.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Bürgermeister Nakot äußerst Herr Hinz, dass ihm seitens des Basketball-Vereins New Basket Oberhausen aktuell kein zusätzlicher Bedarf an Belegungszeiten bekannt sei. Mit dem Vorstand von NBO stehe man indes im regelmäßigen Austausch.