26.05.2025 - 19.1 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN gem. §2 der Gesc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19.1
- Sitzung:
-
29. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 26.05.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Antragsdrucksache A/17/6584 der Fraktion DIE GRÜNEN den Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache A/17/6584-01) auf.
Er weist darauf hin, dass der Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN im Umweltausschuss zur Kenntnis genommen und im JHA ohne Votum vorberaten worden ist.
Stadtv. Girrullis begründet den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN und signalisiert Zustimmung zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Bevor Frau Stadtv. Salwik den Änderungsantrag der SPD-Fraktion begründet, folgen Wortbeiträge von Stadtv. Bandel, Stadtv. Lange und Stadtv. Kempkes. OB Schranz stellt anschließend fest, dass mit dem Einverständnis des Antragstellers der Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion übernommen wird. Daraufhin lässt er direkt über den geänderten Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN abstimmen. Die Änderungen sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat – folgenden geänderten Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, für die Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 07.07.2025 einen Beschlussvorschlag für eine „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid (‚Lachgas') an Minderjährige in der Stadt Oberhausen" zu erarbeiten. Die Verordnung soll folgende Kernpunkte beinhalten:
1. Ein generelles Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid an Personen unter 18 Jahren.
2. Regelungen zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Verordnung.
3. Maßnahmen zur Information von Verkaufsstellen und zur Kontrolle der Einhaltung des Verbots.
Ergänzend zur geplanten ordnungsbehördlichen Verordnung wird die Stadtverwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Suchtprävention des Gesundheitsamts und lokalen Trägern der Jugendhilfe ein Präventionskonzept zum Thema „Lachgas-Konsum“ zu entwickeln.
Dieses soll:
• Workshops an Schulen und Jugendzentren zum verantwortungsvollen Umgang mit legalen und illegalen Substanzen beinhalten,
• Informationsmaterialien für Eltern, Lehrkräfte und Jugendliche bereitstellen,
• sowie eine Social-Media-Aufklärungskampagne in Kooperation mit der Oberhausener Jugendförderung starten.
