26.05.2025 - 3 Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Ober...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Drucksache B/17/6646 im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist.

Nach Rücksprache der Beteiligungsverwaltung mit der Bezirksregierung Düsseldorf am heutigen Tag hat die Kommunalaufsicht bestätigt, dass nach erfolgter Beschlussfassung die Zustimmung durch die Bezirksregierung unverzüglich erfolgt, sodass die Neufassungen der Gesellschaftsverträge der GEO und GVO unmittelbar umgesetzt werden können. OB Schranz erinnert daran, dass dieses Prozedere auf Wunsch der Bezirksregierung erfolgt ist, die auf die Durchführung eines Markterkundungsverfahren einen besonderen Wert gelegt hat. Die angeschriebenen Sozialpartner haben bereits bestätigt, dass sie die Neuordnung für richtig halten.

Auf Vorschlag von Stadtv. Bischoff, den Gesellschaftsvertrag der GEO dahingehend anzupassen, dass Stadtentwicklung zukünftig auch ohne öffentliche Fördermittel möglich ist, folgen Wortbeiträge von OB Schranz, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Karacelik, Stadtv. Bischoff und Stadtv. Real. OB Schranz bestätigt an dieser Stelle, dass Stadtentwicklung selbstverständlich betrieben werden soll und schlägt vor, die vorliegende, mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmte Fassung des Gesellschaftsvertrags zu beschließen. Die Verwaltung werde sich vorsorglich den gesamten Text noch einmal ansehen und prüfen, ob der gemeinsamen Intention ausreichend Rechnung getragen wird. Andernfalls werde der Rat der Stadt erneut mit der Angelegenheit befasst.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse:


Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Marktanalyse zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit der GEO und GVO (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt:

 

  1. Der in den Entwürfen der Gesellschaftsverträge beschriebene jeweilige Gesellschaftszweck der GEO und GVO wird entsprechend der Anlagen 2 und 3 angepasst.
  2. Falls aufgrund rechtlicher Beanstandungen des beurkundenden Notars, des Registergerichts oder offensichtlicher Unrichtigkeiten Änderungen der Gesellschaftsverträge notwendig werden sollten, wird die Verwaltung ermächtigt, diese vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt der Gesellschaftsverträge nicht beeinträchtigt wird.
  3. Die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der GEO und GVO werden ermächtigt, die zur Neufassung des jeweiligen Gesellschaftsvertrages erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
  4. Herr Michael Jehn wird als Vertreter der Stadt Oberhausen in die Gesellschafterversammlung der GEO bestellt.
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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000401&TOLFDNR=1011475&selfaction=print