06.05.2025 - 6.3 Vollzug der Baumschutzsatzung auf Privatgrundst...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Eine Nachfrage von Herrn Langnese beantwortet Frau Neu im Nachgang der Sitzung wie folgt:

Um die Fragestellung zu konkretisieren, wurde mit Herrn Langnese telefonisch Rücksprache gehalten. Herr Langnese ging davon aus, dass bei Bauvorhaben auf Privatgrundstücken ebenfalls die Baumkommission vorberaten müsse. Hierzu wurde ihm erklärt, dass die Baumkommission bzw. die Bezirksvertretung ausschließlich über das Fällen von städtischen Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen, Friedhöfen, in öffentlichen und im Verwaltungsgebrauch stehenden Grünanlagen (§ 6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen und § 2 Abs. 4 Ziffer 8 der Bezirksvertretungsrichtlinien in Verbindung mit § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen) vorberaten bzw. entscheiden kann.

Im Jahr 2024 wurde ein städtischer Baum zu Gunsten eines Bauvorhabens gefällt. Die Ersatzpflanzung hierzu wurde bereits im Herbst 2024 an Ort und Stelle ausgeführt und nachgewiesen.