10.04.2025 - 3 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatS...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Da Frau Perrey erkrankt ist, wird die Maßnahme nicht persönlich vorgestellt. Auf Vorschlag von Herrn Tomec empfiehlt die Vorsitzende dennoch über die Beschlussvorlage abzustimmen, da diese allen Mitgliedern vorliegt. Frau Perrey soll gebeten werden, das Projekt dem Beirat im Nachgang vorzustellen.

 

Im Anschluss findet die Abstimmung statt.

 

Für die „Maßnahmen zur Umgestaltung des Tiergeheges im Landschaftsschutzgebiet 1.2.13 „Kaisergarten““ wird der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG nicht widersprochen (8 x Ja, 1x Enthaltung).

 

Die naturschutzrechtliche Befreiung wird im Nachgang der Sitzung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.

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Beschluss

Der Naturschutzbeirat fasst mit großer Mehrheit folgenden Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Umgestaltung des Tiergeheges im Kaisergarten zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW nicht wahr.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000383&TOLFDNR=1010408&selfaction=print