31.03.2025 - 3.2 Förderprogramm „Infrastruktur im Ganztag"

Beschluss:
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Beratung

Beig. Schmidt berichtet, dass ab dem Schuljahr 2026 ein gesetzlicher Anspruch auf offenen Ganztag an Grundschulen besteht. In diesem Zusammenhang bietet das Land Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm mit dem Titel „Infrastruktur im Ganztag“ an. Dieses Programm würde der Stadt Oberhausen Fördermittel in Höhe von 9,2 Millionen Euro für den Ausbau des offenen Ganztags an den Oberhausener Grundschulen zur Verfügung stellen. Eine abschließende Haushaltsgenehmigung ist Voraussetzung für die endgültige Förderzusage. Die kurzfristige Genehmigung des Haushalts hat jedoch dazu geführt, dass eine ausführliche Vorberatung im Schul-, sowie im Haupt- und Finanzausschuss nicht erfolgen konnte. Daher wirbt Beig. Schmidt für eine Zustimmung in der Ratssitzung kommende Woche, damit die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht gefährdet wird. Die in der Ratssitzung zu beratende Drucksache mit der Nr. B/17/6483 ist bereits im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

Es folgt ein Wortbeitrag von Stadtv. Stehr.

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