31.03.2025 - 3.1 Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung von K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 31.03.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
OB Schranz teilt mit, dass dem Landtag ein Gesetzesentwurf in Form eines Referentenentwurfs zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land NRW vorliegt. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei dem Abbau ihrer Schulden durch mehrere Maßnahmen unterstützt werden sollen. So wird beabsichtigt, insgesamt bis zu 50 Prozent des gemeldeten und geprüften Gesamtvolumens der als übermäßig geltenden kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Schuld des Landes zu übernehmen. Als „übermäßig“ gilt nach Maßgabe des Entwurfs ein Bestand von Verbindlichkeiten, der eine Pro-Kopf-Verschuldung von mehr als 100 Euro je Einwohner übersteigt. Des Weiteren soll – nach Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm – keine Kommune einen höheren Bestand an berücksichtigungsfähigen übermäßigen Verbindlichkeiten haben als 1.500 EURO je Einwohnerin und Einwohner. Insgesamt sollen alle Kommunen zur Liquiditätssicherung eine einheitliche Mindestentschuldung von übermäßigen Verbindlichkeiten erhalten.
OB Schranz begrüßt die Tatsache, dass die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zu dem Referentenentwurf eine gemeinsame Erklärung abgegeben hat und die Kommunen, trotz unterschiedlicher Interessenlagen, sich untereinander solidarisch zeigen. Er hebt hervor, wie wichtig eine Umsetzung dieses Entwurfs für die Stadt Oberhausen wäre, da diese mit einem Entschuldungsgrad in Höhe von 79,1 Prozent von allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen am stärksten profitieren würde.
1. Beig. und StK Tsalastras fügt hinzu, dass dies ein wichtiger Schritt für die Stadt Oberhausen wäre, der aber nur dann Bestand haben könnte, wenn nicht nur Altschulden getilgt würden, sondern Kommunen auch hinreichend finanziellen Spielraum bekämen, um ausgeglichene Haushalte aufzustellen.
Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Stehr, Stadtv. Kempkes, Stadtv. Hoff, Stadtv. Bongers, Stadtv. Karacelik, Stadtv. Opitz und BM Flore.
