27.03.2025 - 4.4.3 Änderungsantrag der SPD-Fraktion gem. § 4 der G...

Beschluss:
ohne Votum vorberaten
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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

1. die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 01.05.2025,

 

2. den Entfall des bisherigen Privilegs des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Pkw mit E-Kennzeichen,

 

3. die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falkensteinstraße bis zur Bismarckstraße.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt,

- weitere Straßenbereiche zu ermitteln, wo aufgrund von hohen Mitarbeiterverkehren eine Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes sinnvoll ist

- eine Evalution des Parkraumkonzeptes bis Ende des Jahres 2025 vorzulegen.

 

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten von circa 3.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Kostenart 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme – im Haushalt 2025 zur Verfügung. Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

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Beratung

Die Tagesordnungspunkte 4.4.1, 4.4.2 und 4.4.3 wurden gemeinsam behandelt. Siehe Tagesordnungspunkt 4.4.1.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berät die Drucksache ohne Votum vor.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

1. die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 01.05.2025,

 

2. den Entfall des bisherigen Privilegs des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Pkw mit E-Kennzeichen,

 

3. die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falkensteinstraße bis zur Bismarckstraße.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt,

- weitere Straßenbereiche zu ermitteln, wo aufgrund von hohen Mitarbeiterverkehren eine Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes sinnvoll ist

- eine Evalution des Parkraumkonzeptes bis Ende des Jahres 2025 vorzulegen.

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten von circa 3.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Kostenart 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme – im Haushalt 2025 zur Verfügung. Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000377&TOLFDNR=1010373&selfaction=print