27.03.2025 - 4.4.3 Änderungsantrag der SPD-Fraktion gem. § 4 der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.3
- Datum:
- Do., 27.03.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- ohne Votum vorberaten
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
1. die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 01.05.2025,
2. den Entfall des bisherigen Privilegs des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Pkw mit E-Kennzeichen,
3. die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falkensteinstraße bis zur Bismarckstraße.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt,
- weitere Straßenbereiche zu ermitteln, wo aufgrund von hohen Mitarbeiterverkehren eine Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes sinnvoll ist
- eine Evalution des Parkraumkonzeptes bis Ende des Jahres 2025 vorzulegen.
Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten von circa 3.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Kostenart 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme – im Haushalt 2025 zur Verfügung. Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Beschluss
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berät die Drucksache ohne Votum vor.
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
1. die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 01.05.2025,
2. den Entfall des bisherigen Privilegs des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Pkw mit E-Kennzeichen,
3. die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falkensteinstraße bis zur Bismarckstraße.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt,
- weitere Straßenbereiche zu ermitteln, wo aufgrund von hohen Mitarbeiterverkehren eine Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes sinnvoll ist
- eine Evalution des Parkraumkonzeptes bis Ende des Jahres 2025 vorzulegen.
Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten von circa 3.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Kostenart 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme – im Haushalt 2025 zur Verfügung. Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
