27.03.2025 - 3.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss erklärt sich mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 - Blockstraße/Lohmannshof - und des Vorhaben- und Erschließungsplans jeweils vom 19.09.2024 einverstanden. Er beschließt die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan), der Begründung, des Umweltberichtes sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen.

 

Gesetzliche Grundlagen:  § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394).

Reduzieren

Beratung

Frau Wilts begrüßt das Vorhaben.

 

Herr Dr. Palotz und Herr Laakmann beantworten die Fragen von Frau Wilts.

Herr Heinzen nimmt Stellung zu dem Vorhaben.

Reduzieren

Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss fasst gegen die Stimmen der Fraktion
Die Grünen und der Linke.Liste-Fraktion, bei Enthaltung von BOB im Rat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss erklärt sich mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 - Blockstraße/Lohmannshof - und des Vorhaben- und Erschließungsplans jeweils vom 19.09.2024 einverstanden. Er beschließt die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan), der Begründung, des Umweltberichtes sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen.

 

Gesetzliche Grundlagen:  § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394).

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000377&TOLFDNR=1010126&selfaction=print