26.03.2025 - 7 Stelleneinrichtung im Kommunalen Ordnungsdienst...

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Beratung

Herr Baum bezeichnet die Stelleneinrichtung, auch wenn er die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht ablehnend gegenübersteht, mit Blick auf die finanzielle Situation der Stadt Oberhausen für nicht angemessen. Für ihn sind auch die Änderungen des Bußgeldkataloges nicht nachvollziehbar.

 

Herr Prohl bezeichnet die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als dringend notwendig. Er freut sich, dass in der Vorlage ein großer Teil aus den Anträgen der CDU und der SPD übernommen wurde. Die SPD-Fraktion ist für die personelle Verstärkung. Erhöhte Bußgeldzahlungen sieht er als notwendiges Mittel.

 

Die Fraktion DIE GRÜNEN stimmt lt. Herrn Heinzen ebenfalls zu. Unklar ist bisher nur noch die Position „Abfallbehälter durchsuchen und entleeren“. Darüber hinaus hat er persönlich im letzten Jahr beobachtet, dass eine Briefzustellung durch zwei Mitarbeiter der öffentlichen Ordnung für eine Geringfügigkeit stattfand und regt für ähnliche Sachverhalte eine postalische Zustellung per Einschreiben an.

 

Herr Bandel kritisiert die Bearbeitungszeit mehrerer Monate. Er räumt ein, dass Sicherheit und Ordnung mit Kosten verbunden ist. Die Stadt Oberhausen verfügt momentan über 1,2 Mitarbeitende pro 10.000 Einwohnende. Nach der Erhöhung wären es 1,6. Im Vergleich verfügen Düsseldorf über 3,3 und Gelsenkirchen über 3,7 Mitarbeitende pro 10.000 Einwohnende. Er sortiert die Vorlage ein und bezeichnet sie nicht als Luxus, sondern als Notwendigkeit. Dies möchte er nicht kopieren. Dennoch ist er der Meinung, dass dies eine finanzielle Belastung ist, die die Stadt Oberhausen sich leisten muss.

 

Herr Rudi ist der Meinung, dass die Sicherheit und Ordnung nicht durch erhöhtes Personalaufkommen und Bußgelderhöhung erreicht werden kann. Vielmehr sollte der Ursprung angegangen werden. Dies kann aus seiner Sicht durch Armutsbekämpfung und Überzeugung im Dialog angegangen werden.

 

Herr Baum antwortet auf Herrn Bandels Ausführung und kritisiert die „Koste es was es wolle“-Mentalität. Er hebt jährliche Kosten von einer Millionen Euro hervor, die das Haushaltsergebnis verschlechtern. Diese finanziellen Mittel sollen durch eine Neuverschuldung finanziert werden. Das hält er nicht für tragbar.

Herr Lütte versteht Herrn Baums Argumentation. Dagegen hält er die öffentliche Wahrnehmung in Bezug auf die Sicherheit, insbesondere an Unterführungen, belebten Orten und während der Dunkelheit. Er liest aus der Vorlage, dass mehrere Personen eingestellt werden sollen und ein zwei Schichten Modell bis 22:00 Uhr eingeführt werden soll. BOB wird zustimmen.

 

Herr Flore stimmt Herrn Baum nicht zu und verweist auf Art. 72 II GG (Gleichwertige Lebensverhältnisse), welcher nicht aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Stadt Oberhausen vernachlässigt werden sollte. Die vorhandenen Probleme lassen sich aus seiner Sicht nur mit Repressalien bekämpfen.

 

Herr Jehn beantwortet die gestellten Fragen. Hierbei geht es um die Kontrollen der Altkleidercontainer.

 

Die Zustellung der Post ist nicht Kernaufgabe des KODs. Dennoch gibt es einzelne Sachverhalte (wie Kosteneintreibung, bei denen dies unerlässlich ist.

 

Falsch ist, dass im KOD ein Schichtdienst neu eingeführt wird. Der KOD ist an sieben Tagen pro Woche tätig. An sechs Tagen existiert bereits ein 2-Schicht-System.

 

Herr Jehn weist darauf hin, dass in der Vorlage nicht von einer Million Euro pro Jahr gesprochen wird. Er geht unter Berücksichtigung der Gebührenerhöhung von einem nicht refinanzierten Kostenanteil von ca. 500.000 Euro pro Jahr aus. Grundsätzlich denkt er, wenn die Stadt Oberhausen das Thema Sauberkeit und Sicherheit priorisiert, sollte ebendieses Thema auf drei Säulen aufgebaut werden.

 

1. Prävention (z. B. Vereine, Kindergärten, etc. beim Frühjahrsputz)

2. Reinigung (Herr Jehn lobt die Arbeit der WBO und SBO. Das Problem der Vermüllung liegt aus seiner Sicht bei anderen Stellen).

 

3. Sanktion (Kolleginnen und Kollegen müssen dringend unterstützt werden)

 

Herr Jehn gibt an, dass das Konzept möglicherweise in der Zukunft noch weiterbearbeitet werden muss, aber sieht eine gute Vorgehensweise. Er wirbt für die Zustimmung im Umweltausschuss.

 

Herr Rudi bemängelt, dass der Bußgeldkatalog aus seiner Sicht aktiv gegen finanzschwache Menschen arbeitet. Als Beispiel nennt er den Punkt 1.15, der aus seiner Sicht genau auf diese Menschen zielt.

 

Herr Flore regt an, dass eine genauere Überwachung der Containerstellplätze geprüft werden könnte. Hier sieht er immer wieder sachfremde Nutzung durch Abfall, der dort nicht abgelegt werden sollte.

 

Herr Baum kann nicht nachvollziehen, wie die Erhöhungen der Bußgelder ermittelt wurden. Diese sind aus seiner Sicht zu ungleichmäßig. Darüber hinaus sieht er, dass der KOD beispielsweise nahe Herrn Baums Wohnort zwar falsch Parkende ahndet, aber einen Container, der mehrere Parkplätze beanspruchte, mehrere Wochen lang nicht registrierte. Fälle wie diese sind ihm unverständlich.

 

Herr Jehn stellt klar, dass der KOD nicht allzuständig ist. Für viele Missstände gibt es weitere Sonderordnungsbehörden. Hierfür wurde der Mängelmelder eingerichtet. Bei der WBO gibt es beispielsweise Kolleginnen und Kollegen, die sich auch um Sondernutzungen kümmern, unter welchen auch Containerstellplätze fallen. Der KOD ist für allgemeine Ordnungswidrigkeiten zuständig und unterstützt bei Angelegenheiten des Jugendamtes der Ausländerbehörde und weiteren Stellen.

 

Herr Jehn führt aus, dass die Erhöhungen der Bußgelder auf Erfahrungswerte der Kolleginnen und Kollegen basieren.

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Beschluss

Der Umweltausschuss berät die Drucksache B/17/6420 gegen die Stimmen der AfD, Die Linke und FDP einstimmig positiv vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000376&TOLFDNR=1010146&selfaction=print