12.03.2025 - 5 Bedarfsabfrage bei den Mitarbeitenden der Stadt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

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Beschluss

Frau Stadtv. Schadt. ist enttäuscht, dass die Beteiligung an der Umfrage - insbesondere die Beteiligung der Eigenbetriebe - mit 9,4 % - so gering war und fragt nach dem Aufbau der Befragung. Da 94,5 % der Rückläufer von Frauen waren und 81,1 % dieser Frauen waren älter als 40 Jahre waren, möchte sie wissen, ob auch Fragen für Männer und jüngere Frauen durch Filterung vorgehalten wurden. Zudem fragt sie nach der Quote der Befragungsabbrüche. Außerdem möchte Sie wissen, ob in der Kategorie „nicht hilfreich“ nach den Gründen für diese Einschätzung gefragt wurde. Frau Stadtv. Schadt weist darauf hin, dass bei flexiblen Arbeitszeitmodellen beispielhaft die Teilzeitbeschäftigung aufgeführt ist. Da die Folgen von Teilzeitbefähigung hinreichend bekannt sind, findet sie den Verweis in diesem Zusammenhang schwierig und hätte sich hier ein progressiveres Denken gewünscht. Außerdem hinterfragt sie, ob der Personalrat ebenfalls mit der Thematik betraut wurde. Sie regt an, die Vorlage ebenfalls im Sozialausschuss zu thematisieren. Frau Dobrick berichtet, dass zu Beginn der Befragung eine Projektgruppe gebildet wurde, an der auch Mitarbeitende des Theaters und der SBO beteiligt waren. Der Link zur Befragung verbunden mit der ausdrücklichen Bitte um Beteiligung wurde zusammen mit dem Newsletter des Betrieblichen Gesundheitsmanagements versendet. Warum die Beteiligung so gering war, ist Frau Dobrick nicht bekannt. Die Befragung richtet sich an alle Beschäftigten, unabhängig von Geschlecht und Alter. Frau Dobrick ergänzt, dass es keine weitere Frage zur Antwortmöglichkeit „nicht hilfreich“ gab. Zu den flexiblen Arbeitszeitmodellen führt Frau Dobrick aus, dass die Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung und die Bedenken diesbezüglich geteilt werden. Aber auch weitere flexible Maßnahmen, wie z.B. mobiles Arbeiten darunter zu verstehen sind. Frau Dobrick erläutert, dass die Erstellung des Fragebogens nicht beteiligungspflichtig war, die Beteiligung des Personalrates aber über die Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements gesichert ist. Sie prüft, ob der Fragebogen im Nachgang mit der Niederschrift zur Verfügung gestellt werden kann. Der Fragebogen wird der als Anlage zum Tagesordnungspunkt eingefügt.

Frau Stadtv. Dr. Jacobs betont die Wichtigkeit des Themas. Sie würde es begrüßen, wenn das Maßnahmeangebot nochmals arbeitgeberseitig in den Blick genommen würde und weitere Maßnahmen zur Entlastung –außer der Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung- entwickelt würden. Als Beispiel dazu führt sie hier die Herausnahme aus publikumsintensiven Bereichen an. Eine Mündung der Maßnahmen in einer entsprechenden Arbeitsplatzleitlinie wäre für Frau Stadtv. Dr. Jacobs wünschenswert

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Anlagen zur Vorlage