17.02.2025 - 10 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Maximilian Janetzki gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Maximilian Janetzki gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

Im Finanzplan 2024 wird einer überplanmäßigen Auszahlung bei der Produktgruppe 0108 in Höhe von 1.980.810 EUR zugestimmt.

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2024 ergeben sich nicht.

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag

7000.00

DR Personal

1.980.810 EUR

Deckungsvorschlag:

Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000358&TOLFDNR=1009400&selfaction=print